Fördermöglichkeit über EXIST-Forschungstransfer (FT)

Programmbeschreibung

EXIST-Forschungstransfer unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind.

  • EXIST-Forschungstransfer besteht aus zwei Förderphasen
  • In der ersten Förderphase sollen Forschungsergebnisse, die das Potenzial besitzen, Grundlage einer Unternehmensgründung zu sein, weiterentwickelt werden. Ziel ist es, die Entwicklungsarbeiten zur Klärung grundlegender Fragen einer Umsetzung wissenschaftlicher Ergebnisse in technische Produkte und Verfahren durchzuführen, die darauf basierende Geschäftsidee zu einem Businessplan auszuarbeiten und die geplante Unternehmensgründung gezielt vorzubereiten.
  • In der zweiten Förderphase stehen die Durchführung weiterer Entwicklungsarbeiten, Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie die Schaffung der Voraussetzungen für eine externe Unternehmensfinanzierung im Fokus.

Bitte beachten Sie: Vor Antragsstellung muss ein Erstgespräch bei der IRM-Gründerberatung  erfolgen.

 

 

Vorlauf:

Wer wird in Förderphase I gefördert?

Gefördert werden Forscherteams an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (maximal drei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und technische Assistentinnen und Assistenten) und eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz.

 

Wer wird in Förderphase II gefördert?

Antragsteller sind kleine technologieorientierte Kapitalgesellschaften mit einer Stammeinlage von mind. 25.000 €, die im Verlauf von Förderphase I gegründet wurden, wobei die wesentlichen Know-how-Träger aus Förderphase I ihr Wissen und ihre Arbeitskraft in das neue Unternehmen einbringen und zumindest durch eine Person in der Geschäftsführung vertreten sind. Deutlich mehr als 50 % der Geschäftsanteile müssen sich im Eigentum der im Unternehmen tätigen Gründerinnen und Gründer befinden.

 

Gegenstand der Förderphase I:

Projektförderung der Entwicklungsarbeiten zur Gründungsvorbereitung („Pre-Seed“) in Förderphase I werden an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland Forscherteams gefördert, die Entwicklungsarbeiten zur Klärung grundlegender Fragen einer Umsetzung wissenschaftlicher Ergebnisse in technische Produkte und Verfahren durchführen, die darauf basierende Geschäftsidee zu einem Businessplan ausarbeiten und die geplante Unternehmensgründung gezielt vorbereiten.

 

Gegenstand der Förderphase II:

Gegenstand der Förderung sind weitere Entwicklungsarbeiten, Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit im neu gegründeten Technologieunternehmen sowie die Schaffung der Voraussetzungen für eine externe Unternehmensfinanzierung.
 

Die Informationsquelle und eine ausführliche Beschreibung der Voraussetzungen des EXIST-Forschungstransfers finden Sie unter:

http://www.exist.de/DE/Programm/Exist-Forschungstransfer/Konditionen/inhalt.html 

und

http://www.exist.de/DE/Programm/Ueber-Exist/Richtlinien/inhalt.html 

 

Antrag:

Die Antragsstellung erfolgt über die Gründerberatung  es KIT-Innovationsmanagements.
 

Antragsverfahren: 

  • Vor der Antragsstellung ist eine Erstberatung mit dem zuständigen Gründerberater am KIT-Innovationsmanagement obligatorisch.
  • Antragsteller für den EXIST-Forschungstransfer erfolgt immer durch die Hochschule oder die außeruniversitäre Forschungseinrichtung. An der Vorbereitung des Antrags sind allerdings sowohl die Gründer als auch die Hochschule, Forschungseinrichtung bzw. das zuständige Gründernetzwerk gleichermaßen beteiligt.

Förderphase I

  • Die Einreichung von Projektskizzen ist vom 1. Januar bis 31. Januar und vom 1. Juli bis 31. Juli eines Kalenderjahres möglich.
  • Die Antragstellung für Förderphase I EXIST-Forschungstransfer ist zweistufig:

Förderphase I, 1. Stufe der Antragstellung - Projektskizze

  • In der ersten Stufe werden die Projektskizzen der Forscherteams durch die Hochschule oder Forschungseinrichtung eingereicht. Die Antragsteller werden gebeten, das elektronische Antragssystem easy-Skizze zu verwenden.
  • Die Unterlagen in der ersten Stufe enthalten:
  • Projektbeschreibung
  • Arbeitsplanung: Detaillierte Erläuterung und zeitliche Planung der Arbeitspakete
  • Angaben zum Gründerteam
  • Erklärung des fachlichen Mentors
  • Erklärung des Gründungsnetzwerks
  • easy-Skizze (zum Antragssystem easy-Online )

Förderphase I, 2. Stufe der Antragstellung – vollständige Antragsunterlagen

  • Nach positiver Bewertung der Projektskizze werden die Antragsteller aufgefordert, das Vorhaben vor einer Expertenjury zu präsentieren und einen formgebundenen Antrag zu stellen. 
  • Die Unterlagen in der zweiten Stufen enthalten:
  • Projektantragsformular "AZA" bzw. "AZK" des Antragssystems easy-Online, in elektronischer Form über das Portal easy-Online und in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift der Hochschule oder Forschungseinrichtung
  • Kenntnisnahme der subversionserheblichen Tatsachen
  • Die vollständigen Unterlagen sind in elektronischer Form über das Portal easy-Online einzureichen und in Papierform (ein Original) an den Projektträger Jülich zu senden.
  • Die erneute Vorlage der Projektbeschreibung und der Arbeitsplanung ist nicht erforderlich, sofern nicht aus der Begutachtung inhaltliche Nachforderungen resultieren und vom Projektträger Ergänzungen angefordert werden.
  • Wo werden die Anträge gestellt?
  • Die Einreichung der Projektskizzen und -anträge erfolgt über die Hochschule oder die außeruniversitäre Forschungseinrichtung bei dem vom BMWi beauftragten Projektträger Jülich (PtJ).

Die Informationsquelle und eine ausführliche Beschreibung zur Antragstellung des EXIST-Forschungstransfer (Förderphase I) finden Sie unter:

http://www.exist.de/DE/Programm/Exist-Forschungstransfer/Antrag-Foerderphase-I/inhalt.html;jsessionid=A6E56846AF167AE232ADA6976E74B92C

Förderphase II

  • Sechs Monate vor Ablauf von Förderphase I kann der Antrag auf Förderung in der Förderphase II vorgelegt werden, sofern die Gründung weiterverfolgt wird.
  • Wer ist Antragsteller?
  • Die Antragstellung erfolgt durch das gegründete Unternehmen oder durch ein Unternehmen in Gründung (i. G.). Vor Förderbeginn muss die Gründung vollzogen (Eintrag im Handelsregister) und der Nachweis der notwendigen Eigenmittel erbracht sein. Die wesentlichen Know-how-Träger aus der Förderphase I sollten zumindest durch eine Person in der Geschäftsführung vertreten sein. Es müssen sich deutlich mehr als 50 Prozent der Geschäftsanteile im Eigentum der im Unternehmen tätigen Gründerinnen und Gründer befinden.
  • Welche Antragsunterlagen werden eingereicht?
  • Projektantragsformular AZK – Antragssystem easy-Online, in elektronischer Form und in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift
  • Ausführlicher Businessplan
  • Ergebnisdarstellung der Förderphase I
  • Vorhabenbeschreibung und Arbeitsplanung für Förderphase II
  • Gesellschaftsvertrag des Unternehmens
  • Eigenanteilfinanzierungsnachweis
  • Soweit relevant, vertragliche Vereinbarungen mit der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung über den Erwerb von Patent- bzw. Lizenzrechten
  • Kenntnisnahme der subventionserheblichen Tatsachen
  • Die vollständigen Unterlagen sind in elektronischer Form über das Portal easy-Online einzureichen und in Papierform (ein Original) an den Projektträger Jülich zu senden.
  • Wo werden die Anträge gestellt?
  • Die Einreichung der Anträge erfolgt durch das gegründete oder in Gründung befindliche Unternehmen bei dem vom BMWi beauftragten Projektträger Jülich (PtJ).

Die Informationsquelle, die Unterlagen und eine ausführliche Beschreibung zur Antragstellung des EXIST-Forschungstransfers (Förderphase II) finden Sie unter:

http://www.exist.de/DE/Programm/Exist-Forschungstransfer/Antrag-Foerderphase-II/inhalt.html 

 

 

Bewilligung:

Bewilligungsprozess Förderphase I

Die Antragstellung auf Förderung erfolgt über den beauftragten Projektträger durch Vorlage aussage- und beurteilungsfähiger Projektskizzen:

  • Der Projektträger nimmt eine Bewertung der Projektskizzen hinsichtlich der formalen und inhaltlichen Anforderungen einschließlich der Erfolgsaussichten des Projekts und der vorgesehenen Gründungsaktivitäten vor. Die Bewertung mündet in einer Empfehlung zum weiteren Vorgehen. Im negativen Fall ist das Auswahlverfahren abgeschlossen, im positiven Fall wird es fortgeführt.
  • Die ausgewählten Projektskizzen werden einer Expertenjury vorgelegt. Parallel erfolgt die formgebundene Antragstellung. Die Förderung setzt einen positiven Ausgang der Antragsprüfung und ein positives Votum der Expertenjury, der die Antragsteller ihr Gründungsvorhaben präsentieren, voraus. Die Einreichung von Projektskizzen ist vom 1. Januar bis 31. Januar und vom 1. Juli bis 31. Juli eines Kalenderjahrs möglich.
Bewilligungsprozess Förderphase II 
Die eingegangenen Skizzen und Anträge werden, ggf. unter Beteiligung externer Gutachterinnen und Gutachter, gemäß den formalen und inhaltlichen Anforderungen bewertet. Auf Grundlage der Bewertung sowie des Votums der Expertenjury wird vom BMWi nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Bei Anträgen für die Förderphase II kann auf eine Befragung der Expertenjury verzichtet werden, sofern bereits eine externe Finanzierungszusage vorliegt.
 

Die Informationsquelle und eine ausführliche Beschreibung zu den Förderrichtlinien des EXIST-Forschungstransfers finden Sie unter:

http://www.exist.de/DE/Programm/Ueber-Exist/Richtlinien/inhalt.html 

 

Laufzeit:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Projektträgers Jülich begleiten die Gründungsvorhaben, die durch EXIST-Forschungstransfer gefördert werden, durch einen intensiven Dialog:

  • 1. Auftaktgespräch (Gründungsdialog)

  • Innerhalb der ersten drei Monate des Förderzeitraums werden in einem Auftaktgespräch Fragen zur administrativen und fachlichen Umsetzung des Projekts geklärt, der Coachingbedarf des Teams ermittelt und mit dem Leistungsangebot des ausgewählten Coaches und des lokalen Gründernetzwerkes abgeglichen. Sofern noch kein Coach ausgewählt wurde, können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Projektträgers geeignete Coaches empfehlen. Insgesamt zielt der Gründungsdialog darauf ab, Aufgaben, Verantwortungsbereiche und Meilensteine festzulegen, die zur Weiterentwicklung des Unternehmenskonzeptes beitragen.

  • 2. Projektgespräch (Strategiedialog)

  • Im weiteren Verlauf des Projektes werden sowohl die Entwicklung des Forschungsvorhabens als auch die des Gründungskonzeptes evaluiert. Grundlage hierfür sind der Businessplan und das Finanzierungskonzept des EXIST-Forschungstransfer-Projektes. Diskutiert werden insbesondere die Ergebnisse der Marktrecherche, die Kontakte zu Pilotkunden und Vertriebspartnern sowie ggf. der Stand des Zulassungsverfahrens und der Patentanmeldung. Darauf aufbauend wird die Strategie des Gründungsvorhabens weiterentwickelt sowie die Schritte zur Antragstellung für die Förderphase II abgestimmt.

  • 3. Projektgespräch (Finanzierungsdialog)

  • Das Gründungsteam sollte frühzeitig Maßnahmen treffen, um die Anschlussfinanzierung zu sichern. Dieser Dialog dient der Vorbereitung zukünftiger Finanzierungsverhandlungen. Hierzu zählt nicht nur die Qualität des Finanzplans, sondern auch die Präsentation des Unternehmens durch das Gründungsteam. Unter Einbeziehung des Coaches werden die wichtigsten Finanzierungsschritte festgelegt und Kontakte zu geeigneten Kapitalgebern vermittelt.

 

Seminar "Gründerteam"

Um die verschiedenen Anforderungen an die Führung eines Unternehmens erfolgreich zu bewältigen, empfiehlt sich die Gründung im Team. Damit Sie sich ein möglichst objektives Bild von den Potentialen und unternehmerischen Fähigkeiten Ihres Teams machen können, bietet der Projektträger Jülich ein eintägiges Seminar "Gründerteam" an. Sie erhalten im Ergebnis eine Analyse Ihres Teams. Jedes Teammitglied erhält ein persönliches Stärken-Schwächen-Profil, mit dem es gezielt weiterarbeiten kann.

 

Seminarangebot "Gründergespräche"

Im Rahmen eines zweitägigen Seminars wird Managementwissen für die erfolgreiche Bewältigung des Gründungsprozesses vermittelt und um Erfahrungsberichte aus Unternehmersicht ergänzt. Mit dieser halbjährlich durchgeführten Veranstaltung bietet der Projektträger Jülich eine Plattform für den intensiven Dialog und den Aufbau von Kontakten zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Von jedem EXIST-Forschungstransfer-Projekt sollte mindestens ein Mitglied des Gründungsteams am Seminar teilnehmen.

Die Informationsquelle und eine ausführliche Beschreibung zur Förderlaufzeit des EXIST-Forschungstransfers finden Sie unter:

http://www.exist.de/DE/Programm/Exist-Forschungstransfer/Konditionen/inhalt.html 

und

http://www.exist.de/DE/Programm/Exist-Forschungstransfer/Projektbegleitung/inhalt.html 

 

Abschluss:

Projektabschluss Förderphase I
Dem Nachweis sind ein Businessplan sowie ein Erfolgskontrollbericht, bei Nichtfortführung des Gründungsvorhabens ein Schlussbericht beizufügen.

Projektabschluss Förderphase II
Für fünf Jahre nach Abschluss der Förderung in Förderphase II (oder, sofern diese nicht in Anspruch genommen wurde, nach Förderphase I) ist dem Projektträger jährlich zum 31. Dezember ein Kurzbericht zum Stand der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens zu geben.

 

Die Informationsquelle und eine ausführliche Beschreibung zu den Richtlinien des EXIST-Forschungstransfers finden Sie unter:

http://www.exist.de/DE/Programm/Exist-Forschungstransfer/inhalt.html