Fördermöglichkeit über Junge Innovatoren (JI)

Programmbeschreibung

Das Förderprogramm Junge Innovatoren hilft jungen wissenschaftlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen dabei, sich zur Herstellung und zum Vertrieb von innovativen Produkten oder Verfahren selbständig zu machen. Förderwürdig sind nur Unternehmensgründungen, bei denen es um Produkte und Verfahren geht, die auf Erfindungen von Existenzgründern und -gründerinnen, einer von ihnen entwickelten Software oder ihrem technologischen Know-how beruhen.

Mit dem Programm soll eine Alternative zur abhängigen Beschäftigung geschaffen werden und gleichzeitig der Technologie- bzw. Know-how-Transfer von den Hochschulen in die Wirtschaft gefördert werden. Insbesondere zukunftsträchtige Felder wie Optoelektronik, Biotechnologie, Medizintechnik, Solartechnik, Automatisierungstechnik und Mechatronik stehen im Förderfokus.

 

Bitte beachten Sie: Vor Antragsstellung muss ein Erstgespräch bei der IRM-Gründerberatung erfolgen.

 

 

Vorlauf:

Wer wird gefördert?
  • Die Zielgruppe des Programms Junge Innovatoren sind junge wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie Absolventen und Absolventinnen, die ihre Tätigkeit bzw. ihr Studium an der Hochschule nicht länger als 18 Monate vor dem Ablauf der Abgabefrist für die Förderanträge unterbrochen bzw. abgeschlossen haben. Das Ende der Abgabefrist gibt das Wissenschaftsministerium im Rahmen der jeweiligen Ausschreibung bekannt. Zur Zielgruppe gehören darüber hinaus auch ehemalige Stipendiaten und Stipendiatinnen des Förderprogramms EXIST. Unbeschadet einer „Überlappung“ von bis zu 3 Monaten zu Beginn der Förderung ist eine gleichzeitige Tätigkeit auf Haushaltsstellen oder in Drittmittelprojekten ausgeschlossen. Bewerber und Bewerberinnen, die promovieren, können frühestens ab Abgabe der Dissertation gefördert werden.
  • In besonderen Fällen ist die Förderung von Bewerberinnen und Bewerbern möglich, die nicht als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung beschäftigt waren, wenn sie nachweisen können, dass sie im Anschluss an ihr Studium bzw. an die Tätigkeit an der Hochschule oder Forschungseinrichtung hochschulnah wissenschaftlich gearbeitet haben.

Gegenstand der Förderung

Gefördert wird nicht die Existenzgründung als solche, sondern die in der Obhut der Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung in Baden-Württemberg erfolgende gezielte Vorbereitung darauf. Die Gründerinnen und Gründer erhalten eine Unterstützung zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes und ein begleitendes Coaching durch praxiserfahrene Personen. Darüber hinaus können sie die Infrastruktur der Hochschule nutzen.

Die Informationsquelle und eine ausführliche Beschreibung des Fördergegenstands und der Voraussetzungen der Junge Innovatoren finden Sie unter:

http://www.junge-innovatoren.de/foerderbedingungen.html 

und

http://www.junge-innovatoren.de/infomaterial.html 

und

http://www.junge-innovatoren.de/foerderung.html 

 

Antrag:

Die Antragsstellung erfolgt über die Gründerberatung  des KIT-Innovationsmanagements.

 

Antragsverfahren:

  • Vor Antragsstellung ist eine Erstberatung mit dem zuständigen Gründerberater am KIT-Innovationsmanagement obligatorisch.
  • Das Antragsverfahren findet einmal pro Jahr statt.
  • Die Anträge sind als druckfähige Vorlage beim Projektträger per E-Mail durch die Hochschule einzureichen.

Die Informationsquelle, die Unterlagen und eine ausführliche Beschreibung zur Antragstellung der Junge Innovatoren Förderung finden Sie unter:

http://www.junge-innovatoren.de/infomaterial.html 

 

Bewilligung:

Bewilligungsprozess:
Nach Anhörung einer Gruppe aus Gutachtern und Gutachterinnen entscheidet das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst über die Anträge. Dem Auswahlgremium gehören unter dem Vorsitz des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zwei Vertreter/innen der Universitäten, je ein/e Vertreter/in des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft, der Landeskreditbank, der außeruniversitären Forschungseinrichtungen und der Hochschulen sowie ein Vertreter der Steinbeis-Stiftung und auf Vorschlag des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft vier Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft an, davon eine Vertreterin/ein Vertreter einer Wagniskapitalgesellschaft.
 

Die Informationsquelle und eine ausführliche Beschreibung des Junge Innovatoren Förderprogramms finden Sie unter: http://www.junge-innovatoren.de/infomaterial.html 

 

Laufzeit:

Förderzeitraum:

Beitrag zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts für die Dauer von längstens zwei (in besonderen Fällen drei) Jahren.

Ablauf:

  • Teilnahme an einem Coaching-Programm, das der Coaching-Richtlinie des ‚Jungen Innovatoren‘-Programms entspricht.
  • Erstellung eines schriftlichen Zwischenberichts (mit Präsentation) zum Ende des ersten und gegebenenfalls zweiten Jahres vor den Gutachtern und Gutachterinnen über den Stand der Arbeiten und über die weiteren Perspektiven, insbesondere über den Stand oder die Vorbereitung der Unternehmensgründung.
  • Anfertigung einer aktualisierten Unternehmensplanung mit betriebswirtschaftlichem Konzept.
  • Teilnahme an der wissenschaftlichen Begleitforschung, d.h. damit einverstanden zu sein, dass Ihre Unterlagen (Antrag, Zwischenbericht, Abschlussbericht) sowie Anschrift an die vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst beauftragte Stelle weitergeleitet werden.

Die Informationsquelle und eine ausführliche Beschreibung zur Laufzeit und zum Ablauf der Junge Innovatoren Förderung finden Sie unter:
http://www.junge-innovatoren.de/infomaterial.html 

 

Abschluss:

  • Der Existenzgründer/-gründerinnen verpflichtet sich zur Vorlage eines Abschlussberichts einen Monat vor Ablauf der Förderung, aus dem sich die wesentlichen Indikatoren für Ablauf und Perspektive des Projekts ergeben.
  • Verpflichtung an der wissenschaftlichen Begleitforschung teilzunehmen, d.h. damit einverstanden zu sein, dass Ihre Unterlagen (Antrag, Zwischenbericht, Abschlussbericht) sowie Anschrift an die vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst beauftragte Stelle weitergeleitet werden.
Die Informationsquelle und eine ausführliche Beschreibung des Junge Innovatoren Förderprogramms finden Sie unter:
http://www.junge-innovatoren.de/infomaterial.html