FAQ: Häufig gestellte Fragen

Rund ums Deutschlandstipendium

Die Stipendiaten erhalten für ein Jahr eine monatliche Förderung von 300 EUR. Finanziert werden die Stipendien zur einen Hälfte von privaten Förderern (Unternehmen, Privatpersonen, Stiftungen und Vereinen) und zur anderen Hälfte vom Bund.

 

Als Stipendiat verpflichten Sie sich alle Veränderungen, die für die Gewährung des Stipendiums von Bedeutung sind unverzüglich mitzuteilen. Hierzu gehören zum Beispiel Änderungen bei Adresse, Kontodaten, Mitteilung zu Beurlaubung, Studiengangswechsel, Beendigung des Studiums und den Erhalt eines anderen Stipendiums.
Außerdem müssen Sie dem Karlsruher Institut für Technologie die für die Erfüllung Ihrer Auskunftspflicht gemäß 134 Abs. 2 Nr.1 Abs. 4 StipG erforderlichen Daten zur Verfügung stellen (Richtlinie § 5).
Natürlich freuen wir uns auch, wenn Sie an der Stipendienfeier im November teilnehmen, um Ihren Förderer kennenzulernen. Eine Teilnahmepflicht besteht aber nicht.

 

Das Deutschlandstipendium wird immer zum Wintersemester vergeben.

 

Nein. Das Deutschlandstipendium wird jedes Jahr zum Wintersemester für die Dauer von einem Jahr vergeben.

 

Zum Wintersemester werden voraussichtlich bis zu 300 Stipendien vergeben.

 

Das Deutschlandstipendium wird auf der Grundlage des Stipendienprogramm-Gesetzes (StipG), der Stipendienprogramm-Verordnung (StipV) und der Satzung (1234) des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für die Vergabe von Deutschlandstipendien vergeben.

 

 

Bewerbungs- und Auswahlverfahren

WICHTIG !!! WICHTIG !!! WICHTIG !!!

Für die Bewerbung ist es verpflichtend, einen aktuellen Notenauszug, ausgestellt in der Zeit des Bewerbungszeitraums hochzuladen. Es ist während der Laufzeit des Bewerbungszeitraums EINMAL möglich, sich erneut einzuloggen und diesen hochzuladen. Bitte tragen Sie sämtliche Noten ein.

Sämtliche Nachweise zum sozialen, fachlichen Engagement oder der persönlichen Situation müssen in deutscher oder englischer Sprache sein.

Studierende und Studienanfänger am KIT können sich bewerben. HECTOR School, Carl Benz School of Engineering und Studienkolleg Studenten können sich leider nicht bewerben.

 

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online. Bitte beachten Sie, dass alle erforderlichen Unterlagen beim Ausfüllen der Online-Bewerbung vorliegen müssen. Im Ausnahmefall können Unterlagen per Mail an deutschlandstipendium∂kit.edu nachgereicht werden. 

 

Das Deutschlandstipendium fördert Studierende, deren bisheriger Werdegang herausragende Studienleistungen erwarten lässt. Zu den Förderkriterien zählen neben besonderen Erfolgen an Schule und/oder Universität auch das gesellschaftliche Engagement zum Beispiel in Vereinen oder in der Hochschulpolitik, in kirchlichen oder politischen Organisationen sowie der Einsatz im sozialen Umfeld, in der Familie oder in einer sozialen Einrichtung. Berücksichtigt wird auch die Überwindung besonderer biografischer Hürden, die sich aus der familiären oder kulturellen Herkunft ergeben. Weitere Informationen zu den Auswahlkriterien finden Sie hier.

 

Ja. Sie müssen sich während der gesamten Förderperiode, also im Wintersemester 2021/22 und im Sommersemester 2022, in der Regelstudienzeit Ihres Studiengangs befinden. Gefördert werden kann maximal bis zum Ende der Regelstudienzeit. Eine Verlängerung der Förderhöchstdauer im Rahmen des Deutschlandstipendiums über die Regelstudienzeit hinaus ist nur in besonderen Fällen zulässig. Verlängert sich die Studiendauer aus schwerwiegenden Gründen (z. B. Behinderung, Schwangerschaft, Pflege und Erziehung eines Kindes oder fachrichtungsbezogener Auslandsaufenthalt), so kann die Förderhöchstdauer auf Antrag verlängert werden.

 

Ja, auch dann ist eine Bewerbung möglich. Die Zahlung wird zum Ende des Monats eingestellt, in dem der Stipendiat seine letzte Prüfung absolviert hat, das Studium abgebrochen hat, die Fachrichtung wechselt oder exmatrikuliert wird. Bei einem Hochschulwechsel mit Beibehaltung der gleichen Fachrichtung kann das Stipendium für ein Semester fortgezahlt werden.

 

Ja. Sie können das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung nachreichen.

 

Ja. Vor der endgültigen Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums im September wird von uns geprüft, ob eine Bewerbung von Ihnen am KIT vorliegt. Die KIT-Bewerbung muss nicht extra bei uns nachgereicht werden.

 

Ja. Auch ein Aufbau- und Zweitstudium sind förderfähig.

 

Ja.

 

In diesem Fall bitte stattdessen das Abiturzeugnis einreichen.

 

Aus Ihrem Nachweis sollte hervorgehen wie intensiv sie sich engagiert haben und um welche Art des Engagements es sich handelt. Der Nachweis über eine ehrenamtliche Tätigkeit, die man heute noch ausübt, darf nicht älter als ein Jahr sein, da wir es sonst nicht mehr als aktuelles ehrenamtliches Engagement werten können.

 

Als persönliche Hürden zählen zum Beispiel Studierende mit Kind, die Pflege von Angehörigen, eigene physische und psychische Einschränkungen, ein nichtakademisches Elternhaus, Fluchterfahrung und die Erfahrung politischer Verfolgung oder eine nachgewiesene, anhaltend prekäre finanzielle Situation.

 

Aus Ihrem Nachweis sollte hervorgehen, um welche Art von Hürde es sich handelt und inwiefern diese Sie beim Studium beeinträchtigt. Der Nachweis muss mit Datum versehen und von einer berechtigten Person unterschrieben sein.
Möchten Sie einen Migrationshintergrund nachweisen, können Sie zum Beispiel eine Kopie des eigenen Passes und/oder eine Kopie des Passes/Visums eines Elternteils mit Migrationshintergrund bei den Nachweisen einreichen.
Möchten Sie ein nichtakademisches Elternhaus nachweisen, können Sie beispielsweise eine kurze schriftliche Erläuterung/Selbstauskunft geben. Diese muss unterschrieben sein und einen Hinweis auf wahrheitsgemäße Angaben enthalten.

 

Ja. Das Deutschlandstipendium steht Studierenden aller Nationalitäten offen.

 

An die Vergabe der Stipendien ist kein Notendurchschnitt gebunden. Die einzelnen Bewerbungen werden im Gesamtzusammenhang betrachtet, wobei die Leistungen im Studium neben sonstigem (gesellschaftlichen, sozialen, ehrenamtlichen und politischen) Engagement sowie besonderen biographischen Hürden nur ein Kriterium sind.  

 

Sie können auf einer gesonderten Seite besondere biographische Hürden beschreiben. Persönliche, familiäre oder finanzielle Umstände, die Sie in der Vergangenheit meistern mussten oder auch in der Gegenwart noch bewältigen müssen, werden bei der Vergabe der Stipendien neben Leistungen im Studium oder gesellschaftlichen, ehrenamtlichen oder politischen Engagement berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass die Auswahlkommission bei der Begutachtung Ihrer Bewerbung nur Angaben berücksichtigen kann, die durch Belege dokumentiert sind.

 

Auf jeden Fall sollten Sie Nachweise über Arbeits- oder Praktikumsstellen oder, wenn zutreffend, über ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Verein, einer Organisation o.ä. einreichen. 

 

Ja. Entscheiden Sie sich bei der Online-Bewerbung bitte für einen Ihrer beiden Studiengänge und geben diesen an. Nur von diesem Studiengang zählen dann die Creditpoints und der Notendurchschnitt.

 

Ja. Gründe hierfür sind beispielsweise Mutterschutz, Elternzeit oder ein vom DAAD gefördertes Auslandsstudium. Während der Beurlaubung wird das Stipendium nicht ausgezahlt. Mit Fortsetzung des Studiums am KIT kann auch das Stipendium wieder aufgenommen werden, jedoch nur bis Ende des zugesagten Zeitraums.

 

Über die Vergabe der Deutschlandstipendien entscheidet eine Auswahlkommission der jeweiligen Fakultät.

 

Nein. 

 

Nein. Das Deutschlandstipendium wird nur an Studierende bis zum Diplom bzw. Master-Abschluss vergeben.

 

Nein, es sind keine Auswahlgespräche vorgesehen.

 

Ja, jede Stipendiatin/jeder Stipendiat wird einem Förderer zugeordnet.

 

Ja. Eine Absage bedeutet nicht, dass man „für immer“ abgelehnt wurde. Man kann sich bei jeder Ausschreibung neu bewerben. Allerdings sollte man bei der momentan noch relativ geringen Zahl an Stipendien zu den Besten seines Jahrgangs und seiner Fakultät gehören.

 

Ja. Das Bachelorzeugnis wird zur Beurteilung Ihrer Förderwürdigkeit herangezogen.

 

 

Förderkriterien und Förderdauer

Nein.

 

Studierende aller Fachrichtungen können sich bewerben.

 

Auslandssemester:Das Stipendium wird auch dann fortgezahlt, wenn man sich in einem fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalt befindet. Vorausgesetzt, man geht während der Dauer der Förderung ins Ausland. Das gilt unabhängig von einer eventuellen Beurlaubung an der Hochschule, die das Stipendium vergibt. Studiert man über das ERASMUS-Programm im Ausland, wird das Deutschlandstipendium auch dann fortgezahlt, wenn man als Stipendiatin oder Stipendiat gleichzeitig einen Mobilitätszuschuss vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) erhält.
Auslandspraktikum: Hier ist zwischen Pflichtpraktika im In- und Ausland und sonstigen Praktika zu unterscheiden. Verpflichtende Inlandspraktika sind in das Studium integriert und stehen einer Auszahlung des Stipendiums nicht entgegen. Ähnlich verhält es sich mit Auslandspraktika, soweit sie in der jeweiligen Studienordnung vorgesehen sind; sie können als "fachrichtungsbezogene Auslandsaufenthalte" angesehen werden. Lässt sich die Stipendiatin oder der Stipendiat für sonstige Praktika beurlauben, die in der jeweiligen Studienordnung nicht vorgesehen sind, wird das Stipendium in dieser Zeit nicht weiter gezahlt.

 

Jeder kann sich auch auf Ende seines Studiums hin um ein Stipendium bewerben. Es liegt im Ermessen der jeweiligen Fakultät, welche Bewerbungen berücksichtigt werden und ob Ihre Bewerbung Erfolg hat oder nicht.

 

Wenn WEITERHIN im Bachelor bzw. Master studiert wird und das selbe Studienfach weiter studiert wird, kann das Stipendium für ein Semester bei einem Hochschulwechsel weiter gezahlt werden.

 

Ja. Eine erneute Bewerbung ist zulässig.

 

Nein. 

 

Bei den Beurlaubungsgründen Mutterschutz, Elternzeit oder einem vom DAAD geförderten Auslandsstudium kann man sich auch vom Deutschlandstipendium beurlauben lassen. Während der Beurlaubung wird das Stipendium nicht ausgezahlt. Bei einem fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalt wird das Stipendium fortgezahlt. Das gilt unabhängig von einer eventuellen Beurlaubung an der Hochschule, die das Stipendium vergibt. Studiert man über das ERASMUS-Programm im Ausland, wird das Deutschlandstipendium auch dann fortgezahlt, wenn man als Stipendiatin oder Stipendiat gleichzeitig einen Mobilitätszuschuss vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) erhält. Wer ein DAAD-Vollstipendium erhält, kann nicht gleichzeitig das Deutschlandstipendium beziehen, da beide Stipendien begabungs- und leistungsabhängig sind. Erhält man dagegen ein Teilstipendium des DAAD, kann man das Deutschlandstipendium parallel beziehen.

 

 

Vereinbarkeit mit anderen Förderungen

Ja. Das Stipendium wird bei der BAföG-Berechnung nicht auf ihr Einkommen angerechnet. Studierende können beide Fördermöglichkeiten gleichzeitig ohne Abschläge in Anspruch nehmen. 

 

 

Eine finanzielle Doppelförderung mit den Begabtenförderungswerken und sonstigen Fördereinrichtungen ist ausgeschlossen, wenn die Summe dieser Förderung einen Monatsdurchschnitt von 30 € überschreitet.

 

Das richtet sich nach Höhe und Art der Stipendienförderungen. Wer schon eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhält, die mehr als 30 Euro pro Monat beträgt, bekommt im Bewilligungszeitraum kein Deutschlandstipendium. Eine Übersicht zur Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs anderer Stipendien mit dem Deutschlandstipendium ist hier zu finden.

 

Kurze Antwort: Das Deutschlandstipendium ist steuerfrei und wird laut §5 Abs. 3 StipG i.d.R. nicht als Einkommen bei Sozialleistungen angerechnet. Das Deutschlandstipendium stellt somit keine entgeltliche Entlohnung einer bestimmten Beschäftigung dar und ist - wie auch alle anderen vergleichbaren Stipendien - nicht als Arbeitsentgelt zu verbeitragen.

 

 

Fragen und Probleme zur Online-Bewerbung

Bei erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Bitte bewahren Sie diese Mail bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens auf. Sollten Sie keine Bestätigungsmail erhalten, wenden Sie sich bitte umgehend unter deutschlandstipendium∂rsm.kit.edu an uns, damit wir den Eingang prüfen können.

 

Versuchen Sie es mit PDF-Daten, die jeweils maximal 2 MB groß sind und insgesamt 8 MB nicht überschreiten.

 

 

Datenschutz

Ja, jedoch nur mit Ihrer Einwilligung.

 

Das KIT versteht das Deutschlandstipendium nicht nur als finanzielle Hilfe, sondern möchte auch frühzeitig den Kontakt zwischen Stipendiaten und Stipendiengeber fördern. So können sich längerfristige Vernetzungsmöglichkeiten ergeben. 

 

 

Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet wurde, helfen wir Ihnen gerne weiter. Schreiben Sie uns eine E-Mail: deutschlandstipendium∂kit.edu.