Was beinhaltet die Förderung?
Was sind meine Pflichten als Stipendiat?
Als Stipendiat verpflichten Sie sich alle Veränderungen, die für die Gewährung des Stipendiums von Bedeutung sind unverzüglich mitzuteilen. Hierzu gehören zum Beispiel Änderungen bei Adresse, Kontodaten, Mitteilung zu Beurlaubung, Studiengangswechsel, Beendigung des Studiums und den Erhalt eines anderen Stipendiums.
Außerdem müssen Sie dem Karlsruher Institut für Technologie die für die Erfüllung Ihrer Auskunftspflicht gemäß 134 Abs. 2 Nr.1 Abs. 4 StipG erforderlichen Daten zur Verfügung stellen (Richtlinie § 5).
Natürlich freuen wir uns auch, wenn Sie an der Stipendienfeier im November teilnehmen, um Ihren Förderer kennenzulernen. Eine Teilnahmepflicht besteht aber nicht.
In welchem Turnus wird das Deutschlandstipendium vergeben?
Wird es eine neue Bewerbungsphase zum Sommersemester geben?
Wie viele Deutschlandstipendien werden am KIT vergeben?
Welche Gesetze liegen dem Deutschlandstipendium zugrunde?
Bewerbungs- und Auswahlverfahren
WICHTIG !!! WICHTIG !!! WICHTIG !!!
Für die Bewerbung ist es verpflichtend, einen aktuellen Notenauszug, ausgestellt in der Zeit des Bewerbungszeitraums hochzuladen. Es ist während der Laufzeit des Bewerbungszeitraums EINMAL möglich, sich erneut einzuloggen und diesen hochzuladen. Bitte tragen Sie sämtliche Noten ein.
Sämtliche Nachweise zum sozialen, fachlichen Engagement oder der persönlichen Situation müssen in deutscher oder englischer Sprache sein.
Wer kann sich bewerben?
Wie funktioniert die Bewerbung?
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online. Bitte beachten Sie, dass alle erforderlichen Unterlagen beim Ausfüllen der Online-Bewerbung vorliegen müssen. Im Ausnahmefall können Unterlagen per Mail an deutschlandstipendium∂kit.edu nachgereicht werden.
Was sind die Auswahlkriterien?
Das Deutschlandstipendium fördert Studierende, deren bisheriger Werdegang herausragende Studienleistungen erwarten lässt. Zu den Förderkriterien zählen neben besonderen Erfolgen an Schule und/oder Universität auch das gesellschaftliche Engagement zum Beispiel in Vereinen oder in der Hochschulpolitik, in kirchlichen oder politischen Organisationen sowie der Einsatz im sozialen Umfeld, in der Familie oder in einer sozialen Einrichtung. Berücksichtigt wird auch die Überwindung besonderer biografischer Hürden, die sich aus der familiären oder kulturellen Herkunft ergeben. Weitere Informationen zu den Auswahlkriterien finden Sie hier.
Ist die Regelstudienzeit relevant für die Bewerbung?
Ja. Sie müssen sich während der gesamten Förderperiode, also im Wintersemester 2021/22 und im Sommersemester 2022, in der Regelstudienzeit Ihres Studiengangs befinden. Gefördert werden kann maximal bis zum Ende der Regelstudienzeit. Eine Verlängerung der Förderhöchstdauer im Rahmen des Deutschlandstipendiums über die Regelstudienzeit hinaus ist nur in besonderen Fällen zulässig. Verlängert sich die Studiendauer aus schwerwiegenden Gründen (z. B. Behinderung, Schwangerschaft, Pflege und Erziehung eines Kindes oder fachrichtungsbezogener Auslandsaufenthalt), so kann die Förderhöchstdauer auf Antrag verlängert werden.
Kann ich mich bewerben, wenn ich während der Laufzeit des Stipendiums mein Studium beende?
Ja, auch dann ist eine Bewerbung möglich. Die Zahlung wird zum Ende des Monats eingestellt, in dem der Stipendiat seine letzte Prüfung absolviert hat, das Studium abgebrochen hat, die Fachrichtung wechselt oder exmatrikuliert wird. Bei einem Hochschulwechsel mit Beibehaltung der gleichen Fachrichtung kann das Stipendium für ein Semester fortgezahlt werden.
Kann ich mich bewerben, wenn ich das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung noch nicht erhalten habe?
Kann ich mich für das Deutschlandstipendium bewerben, obwohl ich mich noch nicht für ein Studium am KIT beworben habe?
Kann ich mich bewerben, wenn ich ein Zweitstudium oder ein Aufbaustudium mache?
Es wird ein Notenauszug angefordert, aber ich habe noch keine Noten am KIT erhalten. Was soll ich tun?
Wie soll der Nachweis über mein soziales, politisches oder Hochschulengagement aussehen?
Aus Ihrem Nachweis sollte hervorgehen wie intensiv sie sich engagiert haben und um welche Art des Engagements es sich handelt. Der Nachweis über eine ehrenamtliche Tätigkeit, die man heute noch ausübt, darf nicht älter als ein Jahr sein, da wir es sonst nicht mehr als aktuelles ehrenamtliches Engagement werten können.
Was zählt als persönliche Hürde?
Wie soll der Nachweis über meine persönlichen Hürden aussehen?
Aus Ihrem Nachweis sollte hervorgehen, um welche Art von Hürde es sich handelt und inwiefern diese Sie beim Studium beeinträchtigt. Der Nachweis muss mit Datum versehen und von einer berechtigten Person unterschrieben sein.
Möchten Sie einen Migrationshintergrund nachweisen, können Sie zum Beispiel eine Kopie des eigenen Passes und/oder eine Kopie des Passes/Visums eines Elternteils mit Migrationshintergrund bei den Nachweisen einreichen.
Möchten Sie ein nichtakademisches Elternhaus nachweisen, können Sie beispielsweise eine kurze schriftliche Erläuterung/Selbstauskunft geben. Diese muss unterschrieben sein und einen Hinweis auf wahrheitsgemäße Angaben enthalten.
Können sich ausländische Studierende bewerben?
Welchen Notendurchschnitt sollte ich haben, um aussichtsreiche Chancen auf ein Stipendium zu haben?
An die Vergabe der Stipendien ist kein Notendurchschnitt gebunden. Die einzelnen Bewerbungen werden im Gesamtzusammenhang betrachtet, wobei die Leistungen im Studium neben sonstigem (gesellschaftlichen, sozialen, ehrenamtlichen und politischen) Engagement sowie besonderen biographischen Hürden nur ein Kriterium sind.
Was sind besondere Umstände (persönliche, familiäre oder finanzielle)?
Sie können auf einer gesonderten Seite besondere biographische Hürden beschreiben. Persönliche, familiäre oder finanzielle Umstände, die Sie in der Vergangenheit meistern mussten oder auch in der Gegenwart noch bewältigen müssen, werden bei der Vergabe der Stipendien neben Leistungen im Studium oder gesellschaftlichen, ehrenamtlichen oder politischen Engagement berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass die Auswahlkommission bei der Begutachtung Ihrer Bewerbung nur Angaben berücksichtigen kann, die durch Belege dokumentiert sind.
Ich habe eine Hiwi- Stelle/ Arbeitsstelle, soll ich auch einen Nachweis hierfür hochladen?
Ich studiere an 2 Fakultäten, muss ich mich für einen Studiengang beim Bewerbungsprozess entscheiden?
Kann die Stipendienzahlung ausgesetzt werden?
Ja. Gründe hierfür sind beispielsweise Mutterschutz, Elternzeit oder ein vom DAAD gefördertes Auslandsstudium. Während der Beurlaubung wird das Stipendium nicht ausgezahlt. Mit Fortsetzung des Studiums am KIT kann auch das Stipendium wieder aufgenommen werden, jedoch nur bis Ende des zugesagten Zeitraums.
Wie wird entschieden, wer ein Deutschlandstipendium bekommt?
Ich promoviere, kann ich mich auch bewerben?
Werden Stipendiaten einem Förderer direkt zugeordnet?
Kann man sich nach einer Absage zu einem späteren Zeitpunkt nochmals bewerben?
Ich absolviere ein Auslandssemester/Auslandspraktikum. Kann ich trotzdem das Stipendium erhalten?
Auslandssemester:Das Stipendium wird auch dann fortgezahlt, wenn man sich in einem fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalt befindet. Vorausgesetzt, man geht während der Dauer der Förderung ins Ausland. Das gilt unabhängig von einer eventuellen Beurlaubung an der Hochschule, die das Stipendium vergibt. Studiert man über das ERASMUS-Programm im Ausland, wird das Deutschlandstipendium auch dann fortgezahlt, wenn man als Stipendiatin oder Stipendiat gleichzeitig einen Mobilitätszuschuss vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) erhält.
Auslandspraktikum: Hier ist zwischen Pflichtpraktika im In- und Ausland und sonstigen Praktika zu unterscheiden. Verpflichtende Inlandspraktika sind in das Studium integriert und stehen einer Auszahlung des Stipendiums nicht entgegen. Ähnlich verhält es sich mit Auslandspraktika, soweit sie in der jeweiligen Studienordnung vorgesehen sind; sie können als "fachrichtungsbezogene Auslandsaufenthalte" angesehen werden. Lässt sich die Stipendiatin oder der Stipendiat für sonstige Praktika beurlauben, die in der jeweiligen Studienordnung nicht vorgesehen sind, wird das Stipendium in dieser Zeit nicht weiter gezahlt.
Ich überschreite während der Förderperiode meine Regelstudienzeit, kann ich mich trotzdem bewerben?
Ich wechsle die Hochschule, geht mein Stipendium dabei verloren?
Ich bin im Urlaubssemester, kann ich trotzdem das Stipendium erhalten?
Bei den Beurlaubungsgründen Mutterschutz, Elternzeit oder einem vom DAAD geförderten Auslandsstudium kann man sich auch vom Deutschlandstipendium beurlauben lassen. Während der Beurlaubung wird das Stipendium nicht ausgezahlt. Bei einem fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalt wird das Stipendium fortgezahlt. Das gilt unabhängig von einer eventuellen Beurlaubung an der Hochschule, die das Stipendium vergibt. Studiert man über das ERASMUS-Programm im Ausland, wird das Deutschlandstipendium auch dann fortgezahlt, wenn man als Stipendiatin oder Stipendiat gleichzeitig einen Mobilitätszuschuss vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) erhält. Wer ein DAAD-Vollstipendium erhält, kann nicht gleichzeitig das Deutschlandstipendium beziehen, da beide Stipendien begabungs- und leistungsabhängig sind. Erhält man dagegen ein Teilstipendium des DAAD, kann man das Deutschlandstipendium parallel beziehen.
Ich erhalte BAföG. Kann ich das mit dem Stipendium kombinieren?
Ich erhalte ein Stipendium der Begabtenförderungswerke. Kann ich mich bewerben?
Ich bekomme noch ein anderes Stipendium ausgezahlt? Kann ich trotzdem über das Deutschlandstipendium gefördert werden?
Das richtet sich nach Höhe und Art der Stipendienförderungen. Wer schon eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhält, die mehr als 30 Euro pro Monat beträgt, bekommt im Bewilligungszeitraum kein Deutschlandstipendium. Eine Übersicht zur Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs anderer Stipendien mit dem Deutschlandstipendium ist hier zu finden.
Ist das Stipendium steuerrechtlich als "Mehreinkommen" zu betrachten?
Kurze Antwort: Das Deutschlandstipendium ist steuerfrei und wird laut §5 Abs. 3 StipG i.d.R. nicht als Einkommen bei Sozialleistungen angerechnet. Das Deutschlandstipendium stellt somit keine entgeltliche Entlohnung einer bestimmten Beschäftigung dar und ist - wie auch alle anderen vergleichbaren Stipendien - nicht als Arbeitsentgelt zu verbeitragen.
Ich weiß nicht, ob meine Bewerbung erfolgreich abgeschickt wurde. Wie kann ich das überprüfen?
Bei erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Bitte bewahren Sie diese Mail bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens auf. Sollten Sie keine Bestätigungsmail erhalten, wenden Sie sich bitte umgehend unter deutschlandstipendium∂rsm.kit.edu an uns, damit wir den Eingang prüfen können.
Warum soll ich meine Einwilligung geben, meine Kontaktdaten an den Stipendiengeber weiter zu geben?
Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet wurde, helfen wir Ihnen gerne weiter. Schreiben Sie uns eine E-Mail: deutschlandstipendium∂kit.edu.