Rückflüsse aus Lizenzeinnahmen

Lizenzeinnahmen als Teil der Gesamteinnahmen aus einem Vertrag werden durch Verkauf oder Lizenzvergabe erzielt. Verkauft und lizenziert werden zum Beispiel gewerbliche Schutzrechte, qualifizierte technische Verbesserungsvorschläge oder Software. Fallen Lizenzeinnahmen an, werden diese in einem transparenten Verfahren in drei Teilen verteilt:

  • Erfinder/in oder Erfindergemeinschaft
  • KIT-Institut oder -Organisationseinheit, an der das den Lizenzeinnahmen zugrundeliegende Know-how entstanden ist
  • KIT bzw. der Innovationsfonds, mit dem neue Transferprojekte in einer Art Generationenvertrag finanziert werden

Die Verteilung der Rückflüsse wird durch vorliegende Rechtsgrundlagen, wie zum Beispiel das Arbeitnehmererfindergesetz oder das Urheberrechtsgesetz, geregelt.

Beschäftigte finden alle maßgeblichen Regularien sowie Anwendungsbeispiele in der Regelung für Erfindervergütung und den Umgang mit KIT-Lizenzeinnahmen.

Erfindervergütung und Erfinderprämie

Erfinder, deren Erfindung in eine Patentanmeldung auf den Namen des KIT mündet bzw. die über eine Lizenz verwertet wird, erhalten eine Erfinderprämie bzw. eine Erfindervergütung.

 

  • Basis für eine Erfinderprämie ist die jeweils erfolgte Patentanmeldung auf den Namen des KIT. Ansprechpartner ist Dr. Andreas Weddigen.
  • Basis für die Erfindervergütung sind die Einnahmen aus Lizenzverträgen. Ansprechpartner ist Dr. Thomas Kröner.

 

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