FAQ zum Thema Patente

Der Umgang mit geistigem Eigentum am KIT ist in der am 19. Juli 2010 veröffentlichten IP-Policy festgelegt worden. Bei Fragen zu geistigem Eigentum, die Sie nicht in diesen FAQ finden, wenden Sie sich als Beschäftigte*r des KIT an die Abteilung Intellectual Property des Innovations- und Relationsmanagements (IRM). 

Umfangreiche Informationen zum Technologietransfer am KIT, die Richtlinie zum Umgang mit geistigem Eigentum am KIT und Informationen für Erfinder sowie zur Erfindervergütung finden Sie in den Leitlinien zum Technologietransfer am KIT.
 
1. Ich habe eine Erfindung gemacht, was muss ich tun?
Wenn Sie Beschäftigte/r am KIT sind, müssen Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren. Setzen Sie sich mit den Patentreferenten bei IRM in Verbindung, die sich mit Ihrer Erfindung vertraut machen und Sie dazu beraten. Sie können auch ohne Beratung das Formular Erfindungsmeldung ausfüllen und es per Hauspost an IRM schicken. Wir empfehlen jedoch, IRM vor Ausfüllen des Formulars zu konsultieren.
 
2. Was ist eine Erfindung und was nicht?
Eine Erfindung ist z.B. ein neues Gerät, ein neuer Stoff, ein neues Verfahren oder eine neue Verwendung, die neue technische Merkmale (Komponenten, Anordnungen oder Verfahrensschritte) beinhalten. Diese neuen technischen Merkmale müssen immer eine technische Wirkung haben. Bloße Ideen, Spielregeln, Geschäftsmodelle oder Algorithmen sind keine Erfindungen.
 
3. Wen kann ich ansprechen? Wer ist bei KIT verantwortlich?
IRM ist für die Patentierung Ihrer Erfindungen zuständig. Bei IRM in der Abteilung Intellectual Property arbeiten derzeit fünf Patentreferenten, die Sie beraten und Patentanmeldungen abfassen.  
 
4. Was ist eine Erfindungsmeldung?
Wenn Sie Beschäftigter am KIT sind, müssen Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Erfindung informieren. Ihre Anlaufstelle dabei ist IRM. Hier eingehende Erfindungsmeldungen werden hinsichtlich der Patentfähigkeit und der wirtschaftlichen Verwertbarkeit begutachtet. Dabei ist von großem Interesse, ob ein gewerbliches Schutzrecht verwertet werden kann, also ob man Lizenznehmer findet oder ob eine Ausgründung geplant ist. Das Formular Erfindungsmeldung hilft Ihnen durch gezielte Fragen, alle Angaben zu machen, die für diese Bewertung nötig sind. Die Erfindung sollte so dargestellt sein, dass eine Patentanmeldung daraus erstellt werden kann. Wenn Sie Probleme beim Ausfüllen der Erfindungsmeldung haben, wenden Sie sich an die Patentreferenten.
 
5. Was passiert nach der Erfindungsmeldung?
Zunächst wird die Erfindungsmeldung auf Vollständigkeit geprüft. Die Erfindung sollte so dargestellt sein, dass eine Patentanmeldung daraus erstellt werden kann. Wenn alle Angaben enthalten sind, wird innerhalb von 4 Monaten (dies ist eine gesetzliche Frist) entschieden, ob KIT die Erfindung zum Patent anmelden wird (Inanspruchnahme) oder ob Sie und gegebenenfalls Ihre Miterfinder frei über Ihre Erfindung verfügen können (Freigabe).
 
6. Wie läuft der Patentprozess?
Bei IRM arbeiten derzeit fünf Patentreferenten. Die meisten Patentanmeldungen, werden durch die Patentreferenten selbst getätigt. In einigen Fällen werden aber externe Patentanwälte beauftragt, so z.B. bei Gemeinschaftsanmeldungen mit anderen Firmen oder wenn es sich um ein spezielles Fachgebiet handelt. Nach der Entscheidung über die Inanspruchnahme wird der Patentreferent in engem Zusammenspiel mit dem Erfinder eine Anmeldeschrift erstellen und diese beim Patentamt einreichen. Innerhalb eines Jahres bekommt man in der Regel einen ersten Bescheid. 18 Monate nach der Anmeldung wird der Anmeldetext veröffentlicht, egal, ob bereits ein Patent erteilt wurde und wie gut oder schlecht die Chancen dafür stehen. Bis ein (deutsches) Patent erteilt wird, vergehen in der Regel 2-3 Jahre.
 
7. Bekomme ich eine Vergütung?
Die Bedingungen und Regeln für die Vergütung sowie deren Höhe können Sie in der PAL Richtlinie nachlesen.
 
8. Was bedeuten Inanspruchnahme und Freigabe?
Eine Inanspruchnahme bedeutet, dass das KIT die Erfindung zum Patent anmelden wird. Die Erfinder bekommen dann gemäß der PAL Richtlinie eine Vergütung. Eine Freigabe hingegen bedeutet, dass der Erfinder die Erfindung entweder selbst und auf eigene Kosten anmelden kann, oder er kann die Ergebnisse seiner Arbeit veröffentlichen.
 
9. Wie kann ich herausfinden, ob meine Erfindung tatsächlich neu ist?
Sie als Erfinder/in kennen sicher die einschlägige Literatur auf dem Gebiet, auf dem die Erfindung entstanden ist (dazu gehören auch Ihre eigenen Veröffentlichungen). Allerdings lohnt sich auch eine kurze Recherche in frei abrufbaren Datenbanken, z.B. Depatisnet vom Deutschen Patent- und Markenamt. Mit einfachen Stichworten können Sie sowohl nach deutschen als auch nach internationalen (z.B. europäischen, japanischen oder US Patenten) suchen.
 
10. Wer ist Erfinder?
Erfinder*innen sind alle Personen, die einen (erfinderischen) Beitrag zu einer Erfindung gemacht haben. Wichtig ist, dass „Gefälligkeitsnennungen“ unbedingt vermieden werden müssen. Nur wer erfunden und miterfunden hat, ist auch ein Erfinder*in. In einigen Ländern, z.B. den USA, ist ein Patent ungültig und wird widerrufen, wenn sich herausstellt, dass genannte Erfinder/innen gar nicht an der Erfindung beteiligt sind.
 
11. Meine Erfindung ist in einem Drittmittelprojekt entstanden.
Wenn Ihre Erfindung im Rahmen eines Drittmittelprojektes entstanden ist, teilen Sie das IRM unbedingt mit. Wir prüfen die bestehenden Verträge und stellen sicher, dass alles, was im Vertrag zum Thema Schutzrechte festgelegt wurde, auch eingehalten wird.
 
12. Kann ein Studierender ein Erfinder sein?
Grundsätzlich ja. Da Studierende jedoch im Regelfall keinen Arbeitsvertrag mit dem KIT haben, sind sie oft keine „Diensterfinder“. Ist ein Studierender ohne jegliche arbeitsvertragliche Bindung (also z.B. ohne HIWI-Vertrag o.Ä.) am KIT zum Beispiel ein Miterfinder, so kann er seinen Anteil auf das KIT übertragen und wird auch gemäß der PAL Richtlinie vergütet. Fragen Sie im Zweifel die Patentreferenten bei IRM.
 
13. Kann ein Gastwissenschaftler Erfinder sein?
Grundsätzlich ja. Bei Gastwissenschaftlern muss im Einzelfall die vertragliche Bindung mit dem KIT geprüft werden. IRM erledigt das für Sie.
 
14. Ich habe etwas zusammen mit externen Kollegen erfunden.
Eine Erfindung mit externen Kollegen ist genauso zu behandeln wie eine Erfindung, an der nur Beschäftigte des KIT beteiligt sind. Sie müssen Ihre Erfindung an IRM melden. Am besten geben Sie an, wie viel Prozent der Erfindung jedem Erfinder zuzuordnen sind und woher die Erfinder stammen. IRM regelt dann alles Vertragliche, was vor der Einreichung einer Patentanmeldung zu erledigen ist. 
 
15. Ich möchte sobald wie möglich etwas veröffentlichen. Wann darf ich das?
Wenn Sie eine Erfindung gemacht haben und darüber etwas veröffentlichen wollen, müssen Sie Ihre Erfindung frühzeitig an IRM melden. Es kommt vor, dass die Veröffentlichung fertig geschrieben ist und gleichzeitig eine Erfindungsmeldung eingereicht wird – das ist in der Regel zu spät! Denken Sie daran, dass Ihre Erfindung sorgfältig auf Patentfähigkeit und Verwertbarkeit geprüft wird. Daran sind bei IRM Beschäftigte aus den Bereichen Intellectual Property, Lizenzen und Business Development beteiligt. Nach erfolgter Einreichung der Patentanmeldung beim Patentamt können Sie veröffentlichen.
 
16. Ich habe bereits mit meinen Kollegen am Institut gesprochen. Ist das schon Öffentlichkeit?
Nein, der Kollegenkreis an Ihrem Institut ist keine Öffentlichkeit. Ebenso wenig wie ein institutsinternes Seminar.
 
17. Meine Erfindung ist ausführlich in meiner Diplomarbeit beschrieben und liegt seit einigen Wochen in der Bibliothek aus.
Wenn Ihre Erfindung ausführlich in Ihrer Diplomarbeit beschrieben ist und in der Bibliothek ausliegt, ist sie öffentlich zugänglich und damit nicht mehr patentfähig. Alle Informationen, auf die die Öffentlichkeit zugreifen kann (egal, ob sie es tatsächlich tut oder nicht) gehört zum Stand der Technik und ist daher mangels Neuheit nicht mehr patentierbar.
 
18. Eine Firma interessiert sich bereits für meine Erfindung.
Teilen Sie diesen Umstand unbedingt sofort IRM mit. Neben unseren Patentspezialisten haben wir auch Spezialisten, die Lizenz- oder andere Vertragsverhandlungen mit Firmen durchführen. Außerdem sollten Sie vor der Weitergabe von Informationen unbedingt eine Geheimhaltungsvereinbarung abschließen. Vorlagen hierzu erhalten Sie bei der DE Recht. 
 
19. Was ist ein Patent?
Fast jeder weiß, was ein Patent ist, aber oft wird falsch interpretiert, was man denn nun darf, wenn man Inhaber eines Patents ist. Ein Patent ist nicht die Erlaubnis etwas zu tun – vielmehr kann man anderen verbieten etwas zu tun. Voraussetzung ist natürlich, dass man überhaupt feststellen kann, ob ein Dritter ein Patent verletzt. Dies sollte man unbedingt bedenken, wenn man Patente im Ausland anmelden will. Die sind teuer und lohnen sich nur dann, wenn man den dortigen Markt auch überwachen kann oder einen Lizenznehmer hat, der den Markt in diesem Land überwacht.
 
20. Welche Arten von Schutzrechten gibt es?
Patente kennt jeder. Sie sind bei KIT auch die wichtigste Schutzrechtsgruppe. Ein Gebrauchsmuster ist ein Schutzrecht für Produkte, das lediglich in ein Register eingetragen wird und seine Anmeldung lohnt sich meist nicht. Man kann außerdem Marken, Topografien (z.B. für Halbleiter), Pflanzensorten oder Geschmacksmuster schützen. Es gibt natürlich auch noch das Urheberrecht, das man im Übrigen nicht gesondert beantragen muss. 
 
21. Kann man Software patentieren?
Da gibt es international verschiedene Regeln. In Europa besteht für Softwareprogramme in aller Regel Urheberschutz. Unter Umständen kann bei Vorliegen eines technischen Effekts auch ein Patentschutz möglich sein. Wenn Sie dazu eine konkrete Frage haben, lassen Sie sich am besten von einem der Patentreferenten beraten.
 
22. Gibt es internationale Patente?
Patente muss man für jedes Land extra beantragen und bezahlen. Es gibt aber die Möglichkeit, eine europäische Patentanmeldung oder eine internationale (PCT) Anmeldung zu tätigen. Bei der europäischen Anmeldung meldet man derzeit mit einer einzigen Anmeldung ein Patent in 38 Ländern an. Erst wenn das Patent erteilt wird, muss man überlegen, in welchen der 38 Ländern man es wirklich braucht. Ähnlich verhält es sich mit der PCT Anmeldung. Hierbei hat man eine Option auf 153 Länder. Natürlich sind beide Wege sehr viel teurer als eine deutsche Anmeldung und man muss abwägen, ob sich eine derartige Investition auch irgendwann rechnet. In einigen Ländern stellt sich auch die Frage, wie effektiv dort der herrschende Rechtsschutz in der Praxis ist.
 
23. Läuft ein Patent für immer?
Nein, ein Patent läuft bis zu 20 Jahren nach dem Tag der Anmeldung, sofern man die Aufrechterhaltungsgebühren zahlt. Bis zur Erteilung können 2-3 Jahre vergehen, entscheidend ist aber der Anmeldetag. 
 
24. Welche Kosten entstehen?
Für Patente müssen eine Vielzahl von Gebühren gezahlt werden. Anmelde- und Prüfungsgebühren sind anfangs noch moderat, jedoch wird ein Patent mit der Zeit immer teurer. Die aktuellen Jahresgebühren zur Aufrechterhaltung eines Patentes steigen mit den Laufzeiten an. Daher überprüft  IRM in regelmäßigen Abständen, ob es sich überhaupt lohnt, ein Patent noch weiter aufrechtzuerhalten. Ein Patent hat für das KIT nur dann einen Nutzen, wenn es verwertet wird.

 

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Kontakt

Portrait Witter
Dr. Ludwig Witter
Leitung Intellectual Property Management, stellv. Leitung Innovations- und Relationsmanagement

+49 721 608-28039ludwig witter does-not-exist.kit edu