Fördermöglichkeit über Helmholtz Enterprise (HE)

Programmbeschreibung

Das Förderinstrument "Helmholtz Enterprise" setzt an besonders kritischen Punkten bei nahezu jeder Ausgründung an: der Personalsituation in den Instituten der Helmholtz-Zentren und der Managementexpertise. Konkret stellt Helmholtz Enterprise finanzielle Unterstützung zur Verfügung, mit der einerseits die Institute zusätzliches Personal in der Ausgründungsphase finanzieren können und andererseits externe Managementunterstützung eingebunden werden kann. Die Förderung versetzt potentielle Gründer in die Lage, das Ausgründungsvorhaben zielgerichtet weiterzuentwickeln bzw. das Spin-off auch mit Hilfe eines externen (Interims-)managements erfolgreich am Markt zu positionieren.

Bitte beachten Sie: Vor Antragsstellung muss ein Erstgespräch bei der IRM-Gründerberatung erfolgen.

 

 

Vorlauf:

Fördervoraussetzungen

 

Gefördert werden Helmholtz-Zentren, aus denen eine Ausgründung mit einer innovativen Idee und mit wirtschaftlichen Erfolgsaussichten erfolgt. Der Eintrag der Ausgründung in das Handelsregister darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

 

Zielsetzung des Förderinstruments

 

Mit dem Förderinstrument „Helmholtz Enterprise“ werden im Rahmen des Impuls- und Vernetzungsfonds der Helmholtz-Gemeinschaft Unternehmensgründungen aus den Helmholtz-Zentren unterstützt. Dadurch werden die Innovationsorientierung der Forschung und insbesondere die Schaffung einer „Gründerkultur“ gefördert. Die Finanzierung von Vorhaben in der Ausgründungsphase erfolgt durch die beteiligten Zentren und anteilig aus Mitteln des Impuls- und Vernetzungsfonds. Das Förderinstrument setzt an einem besonders kritischen Punkt bei Ausgründungsvorhaben an: An der Personalsituation bzw. am Personalhaushalt des Instituts. Dafür werden den Instituten zusätzliche Mittel zur Finanzierung von Personal in der Ausgründungsphase bereitgestellt. Es werden messbare Vorteile und „Freiräume“ für die Institute geschaffen. Zugleich können auch die Gründer zielgerichtet ihre Ausgründung weiterentwickeln. Weiterhin kann mit dem Instrument „Helmholtz Enterprise“ auch eine externe Managementunterstützung gefördert werden, wie dies von 2007 bis 2012 über das BMBF-Modellvorhaben „Good Practice“ unter dem Namen „HEFplus“ möglich war. Aufgrund der positiven Evaluation und guten Erfahrungen mit der Maßnahme „HEFplus“ wurde diese mit der Ausschreibung 2013 als neue optionale Komponente in das Förderinstrument „Helmholtz Enterprise“ aufgenommen. Ziel dieser speziellen Unterstützung ist es, im erfolgskritischen Bereich der Managementkompetenz die Einbindung externer Experten zu ermöglichen. Durch die Einbindung erfahrener Berater bzw. Unternehmer als Interimsmanager sollen die Kompetenzen im Gründerteam ergänzt werden und insgesamt die Erfolgschancen sowie die Qualität der Ausgründung erhöht werden. Dabei soll es primär nicht um die Beratung der Gründer, sondern um eine aktive Mitarbeit im Team und die Übernahme von Verantwortung für ausgewählte Arbeitsaufgaben gehen. Es ist weiterhin möglich, dass externe Manager die Funktion des Geschäftsführers (CEO) übernehmen, während die Gründer aus den Helmholtz-Zentren als wissenschaftliche Berater (CSO) fungieren. Im Hinblick auf die neue abgestimmte Definition1 einer Ausgründung aus außeruniversitären Forschungseinrichtungen kann somit auch eine Gründung erfolgen, ohne dass eine Gründerpersönlichkeit aus einem Helmholtz-Zentrum explizit in das neue Unternehmen wechselt. Damit werden zusätzliche Potenziale der Helmholtz-Gemeinschaft erschlossen, die ansonsten ohne Verwertung blieben.

Die Informationsquelle, die Unterlagen und eine ausführliche Beschreibung zur Helmholtz Enterprise
Förderung finden Sie unter:

https://www.helmholtz.de/transfer/technologietransfer/transferinstrumente/helmholtz_enterprise/

 

Antrag:

Die Antragsstellung erfolgt über die Gründerberatung  des KIT-Innovationsmanagements.


Antragsverfahren:
  • Vor Antragsstellung ist eine Erstberatung mit dem zuständigen Gründerberater am KIT-Innovationsmanagement obligatorisch.
  • Antragsberechtigt sind die Forschungszentren der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren. Die Anträge werden einer Begutachtung unterzogen. Nach einer Präsentation der Gründerteams entscheiden Gutachter darüber, ob das Ausgründungsvorhaben zur Förderung vorgeschlagen wird. Über Anträge zur externen Managementunterstützung wird in einem beschleunigten Abstimmungsverfahren entschieden.
  • Für eine erfolgreiche Bewerbung ist ein schlüssiges Gesamtkonzept vorzulegen, das Kernelemente eines Businessplans enthält. Weitere erforderliche Angaben sind
 
  • (Absichts-)Erklärung über die Nutzung/Überlassung von Patenten und Status der abzuschließenden Lizenzvereinbarung
  • Erklärung zur arbeitsvertraglichen Bindung des Know-how-Trägers (der für die Bearbeitung des Projektes vorgesehen ist) an das antragstellende Zentrum
  • Verbindliche Erklärung des jeweiligen Helmholtz-Zentrums zur Unterstützung und Kofinanzierung (Übernahme von mindestens 50% der veranschlagten Kosten)
  • Erklärung, dass für das beantragte Vorhaben zur Gründungsvorbereitung/-unterstützung zeitgleich keine anderweitige Förderung in Anspruch genommen wird. Hinweis auf ggf. laufende Anträge.

Die Informationsquelle, die Unterlagen und eine ausführliche Beschreibung zur Antragstellung der
Helmholtz Enterprise Förderung finden Sie unter:

www.helmholtz.de/enterprise 

und

http://www.helmholtz.de/fileadmin/user_upload/06_jobs_talente/Ausschreibungen/Ausschreibung
_Helmholtz_Enterprise_2015.pdf 

 

Bewilligung:

Begutachtung:
  • Nach einer positiven Begutachtung durch die Gründerberatung des KIT-Innovationsmanagements wird der Antrag eingereicht
  • Die Anträge für Zuwendung nach dem Modell HE klassik oder HE komplett werden durch einen Gutachterkreis aus externen Fachleuten bewertet. Die Antragsteller werden zu einer Präsentation vor dem Gutachterkreis eingeladen. Der Gutachterkreis tagt bei hinreichender Antragslage voraussichtlich Ende Mai und Ende November. Die genauen Termine der Auswahlsitzungen werden den Antragstellern so früh wie möglich mitgeteilt. Förderentscheidungen werden spätestens zwei Wochen nach der Sitzung des Gutachterkreises bekannt gegeben. Anträge für Zuwendung nach dem Modell HE plus werden laufend durch eine Expertenrunde aus der Helmholtz-Geschäftsstelle, dem Karlsruher Institut für Technologie als ehemaligem Projektträger des BMBF-Projekts HEFplus, dem jeweiligen aktuellen Vorsitzenden des Helmholtz-Arbeitskreises Technologietransfer und Gewerblicher Rechtsschutz sowie einem Vertreter des Helmholtz Enterprise-Gutachterkreises zeitnah bewertet und entschieden. Nicht eindeutig begründete bzw. bewertete Anträge werden dem gesamten Gutachterkreis zum Termin der nächsten Auswahlsitzung vorgelegt.

Die Informationsquelle zur Bewilligung der Helmholtz Enterprise Förderung finden Sie unter:

http://www.helmholtz.de/fileadmin/user_upload/06_jobs_talente/Ausschreibungen/Ausschreibung
_Helmholtz_Enterprise_2015.pdf 

 

Laufzeit:

Förderzeitraum:
Die Förderdauer beträgt i.d.R. ein Jahr.

Ablauf:

  • Der Helmholtz-Gemeinschaft e.V. schließt mit dem betreffenden Helmholtz-Zentrum einen Zuwendungsvertrag. Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung gewährt und ist nicht rückzahlbar.
  • Innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Vorhabens ist gemäß Zuwendungsvertrag ein fachlicher Bericht über das Ergebnis der Förderung einschließlich Angaben zur weiteren Verwertung (Fortschreibung des Verwertungsplanes) und der Weiterentwicklung vorzulegen. Der Projektleiter ist darüber hinaus verpflichtet, beim Modell HE klassik oder HE komplett in einem formlosen Kurzreport 6 Monate nach Förderbeginn über den Projektfortschritt zu berichten.
  • Bei einer Zuwendung nach dem Modell HE plus ist vom Projektleiter innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Vorhabens ein fachlicher Bericht über das Ergebnis der Förderung mit Angaben zum Beitrag des externen Managers sowie dessen künftiger Einbindung einzureichen.

 

Abschluss:

Projektabschluss:

Bis fünf Jahre nach Abschluss des Förderprojekts müssen die Zentren jährlich Informationen über Gründungsstatus, Mitarbeiteranzahl und Umsatz des ausgegründeten Unternehmens liefern. Dazu wird die Helmholtz-Geschäftsstelle jeweils im 1. Quartal eines Jahres eine Abfrage an die Transferstellen der Helmholtz-Zentren richten.

Die Informationsquelle und eine ausführliche Beschreibung zum Projektabschluss der Helmholtz Enterprise Förderung finden Sie unter:

http://www.helmholtz.de/fileadmin/user_upload/06_jobs_talente/Ausschreibungen/
Ausschreibung_Helmholtz_Enterprise_2015.pdf