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FAQ: Innovationsfonds NEULAND

1. Was ist der Innovationsfonds NEULAND?
Der Innovationsfonds ist ein Finanzierungsinstrument im Bereich Innovation mit Fokus auf Lizenz- und Gründungsprojekte. Er ist eine Weiterentwicklung des ehemaligen FZK-Transfer-Fonds, der 1980 eingerichtet wurde, um außerhalb der bestehenden Forschungsprogramme und Drittmitteleinnahmen aussichtsreiche Transfer-Projekte schnell und unbürokratisch zu finanzieren. 

2. Wie groß ist der Innovationsfonds?
Gegenwärtig stehen rund 1 Million EUR pro Jahr zur Verfügung.

3. Woher kommen die Mittel für den Innovationsfonds?
Der Innovationsfonds wird aus einem Anteil an den Lizenz- und Beteiligungserträgen des KIT gespeist (siehe u.a. KIT-PAL). In einem „Generationenvertrag“ finanzieren erfolgreiche Transfer-Projekte den Start von neuen Vorhaben.

4. Wer ist am KIT für den Innovationsfonds verantwortlich?
Das Fondsmanagement liegt bei der DE Innovations- und Relationsmanagement (IRM).

5. Welche Art von Projekten wird finanziert?
Lizenzbasierte Kooperationsprojekte mit der Wirtschaft, die auf die Fertigentwicklung eines konkreten Produkts abzielen. Der Fonds stellt KIT-internes „Risikokapital“ dar, das unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten investiert wird. Voraussetzung ist eine Produktidee, die in einem begrenzten Zeitraum gemeinsam mit einem Industriepartner weiterentwickelt und nach dessen Markteinführung einen Rückfluss für das KIT erwarten lässt.

6. Was ist der Nutzen für Industriepartner und Institute des KIT?
Für den Industriepartner die Risikoreduzierung: Das KIT übernimmt bei risikoreichen Entwicklungen einen kalkulierten Eigenanteil und partizipiert erst im Erfolgsfall. Dies findet insbesondere bei KMUs Interesse.
Für die Institute die Kostenneutralität: Die jeweiligen Aufwände des Instituts werden aus dem Fonds getragen. Später sind die Institute an den Lizenzeinnahmen beteiligt, die Erfinder erhalten Erfindervergütung.

7. Was genau kann mit den Mitteln finanziert werden?
Finanziert werden im jeweiligen Institut zeitlich befristetes Personal zur Durchführung des Projektes sowie Sachmittel zur Abdeckung der Projektsachkosten. Zu beachten ist, dass der Innovationsfond nur den Anteil des KIT finanziert, der Industriepartner muss für seine Kosten selbst aufkommen. Angestrebt wird ein gleichgewichtiger Aufwand.

8. Wer kann Mittel beantragen?
Jeder am KIT Beschäftigte kann einen Vorantrag bei der DE IRM einreichen. Der spätere Vollantrag muss durch die jeweilige Institutsleitung unterzeichnet werden.

9. Wie viele Mittel können maximal für ein Transfer-Projekt beantragt werden?
Der Höhe des Budgets sind prinzipiell keine Grenzen gesetzt – die Aussicht auf eine zeitlich akzeptable Refinanzierung des Einsatzes ist entscheidend.

10. Wie sieht die Antragstellung aus?
Über ein Informationsgespräch und einen Vorantrag kann schnell über die Aussichten eines Vollantrags entschieden werden. Mit dem Vollantrag müssen verbindliche Aussagen des beteiligten Industriepartners vorliegen (Eckpunkte des Refinanzierungsmodells). Bei Gesprächen mit potenziellen Industriepartnern sollte im Vorfeld eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet werden.

11. Welche Kriterien müssen erfüllt sein?
• Es muss eine Idee und ein Entwicklungskonzept für ein konkretes Produkt oder Verfahren vorhanden sein (nach Möglichkeit bereits IP-geschützt oder schützbar).
• Nachvollziehbare Marktchancen und attraktives Marktvolumen müssen gegeben sein.
• Die Know-how-Träger stehen über die Laufzeit des Projekts zur Verfügung.
• Ein Industriepartner (das kann auch die Ausgründung des KIT sein), ist an einer Zusammenarbeit interessiert und bereit, den in der Regel gleichgewichtigen Eigenbeitrag zu leisten. Bei Gründungsprojekten bietet sich auch eine Beteiligung des KIT an.
• Die Refinanzierung der vom KIT investierten Mittel ist plausibel.

Um den Aufwand einer Vollantrag-Stellung für alle Beteiligten zu minimieren wird ein Plausibilitätscheck über einen Vorantrag durchgeführt. Für einen Vorantrag muss noch nicht ein Industriepartner vorhanden sein. Bei guten Projektideen hilft IRM bei der Suche nach einem geeigneten Partner.

12. Wie lange dauert ein Transfer-Projekt?
Die Laufzeit von Transfer-Projekten liegt in der Regel zwischen ein und zwei Jahren. Ein längerer Zeitraum ist unüblich, da dann der Markteintritt zu weit in der Zukunft liegt und die Entwicklungsarbeiten zunehmend Forschungscharakter bekommen.

13. Wer entscheidet über ein Investment?
Bis 100 TEUR entscheidet eine IRM-interne Kommission in Absprache mit dem Vizepräsident für Innovation und Internationales. Ein Letter of Intent (LOI) eines designierten Industriepartners unterstützt die schnelle Entscheidung. Anträge über 100 TEUR werden einer Präsidiumskommission vorgelegt. Die Präsidiumskommission tagt oder entscheidet über ein Umlaufverfahren.

14. Wie sieht das Projektmanagement aus?
Während der Projektphase ist ein meilenstein- und marktorientiertes Management vorgegeben. Dazu wird vom Institut und Industriepartner jeweils ein verantwortlicher Projektmanager benannt. Das Projektcontrolling liegt bei der DE IRM.

15. Wann kann ein Projekt beginnen?
Sobald die Verträge mit dem Industriepartner unterschrieben sind und IRM eine entsprechende Zielvereinbarung vorliegt, werden die eingestellten Projektgelder freigegeben.

16. Wann werden für den Industriepartner Zahlungen fällig?
Da sich das KIT am Entwicklungsrisiko beteiligt, werden Zahlungen in der Regel erst nach erbrachten Entwicklungsleistungen fällig. Die Zahlungen erfolgen gemäß den vorab in den Verträgen vereinbarten Regelungen (Kooperations- und Lizenzvereinbarung). Sie setzen sich individuell aus Entwicklungskostenbeiträgen (Milestone-Payments), Gebühren für erteilte Rechte sowie Beteiligung am Umsatz (Mindestlizenzen  und Running Royalties) zusammen.