Validierungsförderung

In der Regel sind Forschungsergebnisse noch einen großen Schritt von einem konkreten Produkt entfernt. Die Marktrelevanz der Technologie, des Verfahrens oder der Software muss validiert werden. Es sind Investitionen notwendig, die in der Regel nicht von den Förderprogrammen für Forschung abgedeckt werden. Hier greifen die sogenannten Validierungsförderungen. Wir beraten und begleiten Sie bei den folgenden Förderprogrammen.

Helmholtz-Validierungsfonds

VIP+

Innovationsfonds des KIT

 

Fördermöglichkeit über den Helmholtz-Validierungsfonds (HVF)

Programmbeschreibung

Der Helmholtz-Validierungsfonds (HVF) ist ein zentrenübergreifendes Finanzierungsinstrument aus Mitteln des Impuls- und Vernetzungsfonds und soll Lücken schließen zwischen:

  • wissenschaftlichen Erkenntnissen und deren marktfähigen Anwendungen,
  • öffentlicher Forschung und privaten Investitionen.

Indem die Finanzierungslücke verringert wird, soll eine Brücke zwischen Idee und Anwendung geschlagen werden. Forschungsergebnisse können dank des Helmholtz-Validierungsfonds weiterentwickelt werden, so dass eine Wertsteigerung und Kommerzialisierbarkeit erreicht wird. Dazu mangelt es häufig an einer Validierung – also einem Beleg, der die Ergebnisse für Partner aus der Wirtschaft interessant macht, zum Beispiel durch:

  • einen Nachweis der generellen Anwendungsfähigkeit,
  • die Erprobung eines geeigneten Produktionsverfahrens,
  • eine präklinische Prüfung.

 

Allgemeine Informationen zum HVF finden Sie auf folgender Übersichtsseite:

www.helmholtz.de/transfer/technologietransfer/transferinstrumente/helmholtz_validierungsfonds/

Vorlauf:

Gefördert werden Projekte, die durch eine Validierungsphase den Wert einer Erfindung bzw. die Kommerzialisierungschance eines Produktes oder Services erhöhen können. Die Validierung stellt somit also einen qualifizierten Nachweis dar, dass die Forschungsergebnisse eine praktische und kommerzielle Relevanz haben. Ein derartiger Nachweis der technischen Machbarkeit bzw. des wirtschaftlichen Potentials soll zu einer Attraktivitätssteigerung führen, wodurch die validierte Idee für Partner aus der Wirtschaft oder für mögliche Kapitalgeber interessant wird.

Neben den formalen Kriterien müssen folgende Bedingungen erfüllt sein, um eine Förderung aus dem Validierungsfonds zu erhalten:

  • Das Projekt wird von einer Wissenschaftlerin/einem Wissenschaftler aus einem Helmholtz-Zentrum beantragt.
  • Das Projekt ist für eine Laufzeit von bis zu zwei Jahren geplant.
  • Die Zuwendung aus dem Helmholtz-Validierungsfonds für das Projekt übersteigt nicht 1.000.000 Euro pro Jahr und sollte in der Regel über 250.000 Euro pro Jahr liegen.

 

Antrag:

Validierungsvorhaben aus den Helmholtz-Zentren werden in einem zweistufigen Antragsverfahren ausgewählt. Vor- und Hauptanträge werden durch unabhängige Gutachter beurteilt, wobei der Vorantrag nicht mehr zwingend erforderlich ist, aber empfohlen wird. Die Voranträge im Umfang von fünf Seiten können jederzeit eingereicht werden. Spätestens zwei Monate nach Einreichung des Vorantrags erfolgt entweder eine begründete Ablehnung des Vorantrags oder eine Zulassung zum Hauptantrag. Bei einer Zulassung zum Hauptantrag ist im Antragsformular auf maximal 20 Seiten die Projektplanung inklusive Meilenstein- und Finanzplan zu detaillieren. Beizufügen ist die schriftliche Bestätigung des Helmholtz-Zentrums, dass der Antrag unterstützt und der Eigenanteil gewährleistet wird. Die Validierungsprojekte werden von einem mit externen Experten besetzten Entscheidungsboard ausgewählt.

Wenn Sie Interesse an einer Antragsstellung haben, wenden Sie sich bitte an uns. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Erstellung, Ausarbeitung und Einreichung.

 

Bewilligung:

Zur Plausibilitätsprüfung der Voranträge gehören folgende Kriteriengruppen, die von unabhängigen Gutachtern bewertet werden:

  • Kommerzialisierungspotential,
  • Mehrwert durch Validierung,
  • Umsetzbarkeit.

In der Phase der Hauptanträge wird zudem die Kriteriengruppe „Projektmanagement“ in die Bewertung einbezogen.

Wenn der Antragsprozess mit einer positiven Entscheidung des Entscheidungsboards erfolgreich durchlaufen ist, wird ein Zuwendungsvertrag zwischen der Helmholtz-Gemeinschaft und dem Helmholtz-Zentrum geschlossen. Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung gewährt und ist bedingt rückzahlbar.

Bei der finanziellen Abwicklung unterstützt Sie FIMA (Drittmittel), bei ggf. notwendigen Kooperationsverträgen die DE Recht. IRM wird gerne den Kontakt zu den richtigen Ansprechpartnern herstellen.

 

Laufzeit:

Die Laufzeit eines Projektes kann bis zu zwei Jahren betragen.

Die aus dem Validierungsfonds geförderten Projekte sind an eine Meilensteinplanung gebunden. Die Erfüllung der Meilensteine ist Voraussetzung für den Mittelabruf, der in entsprechenden Tranchen von in der Regel drei bis sechs Monaten erfolgt.

Die finanzielle Abwicklung während der Laufzeit wird durch FIMA (Drittmittel) betreut, gerne unterstützt das Innovationsmanagement, wenn gewünscht, bei organisatorischen Fragen.

 

Abschluss:

Mit Abschluss des Validierungsprojektes muss eine sofortige Kommerzialisierung möglich sein. Dazu sind in der Endphase des Projekts die verschiedenen Verwertungsoptionen zu prüfen, um im Anschluss an die Förderung eine Kommerzialisierung über einen Kooperationspartner bzw. eine Lizenzvereinbarung mit einem Wirtschaftspartner oder über eine Ausgründung realisieren zu können.

Die finanzielle Abwicklung des Abschlusses wird durch FIMA (Drittmittel) betreut, gerne unterstützt das Innovationsmanagement, wenn gewünscht, bei Fragen zum Abschlussbericht und der anschließenden Kommerzialisierung.

 

 

Fördermöglichkeit über die Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP+

Programmbeschreibung

Die Fördermaßnahme „Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP+“ lädt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Disziplinen ein, aus der Welt der Forschung heraus den ersten Schritt in Richtung wirtschaftlicher Wertschöpfung oder gesellschaftlicher Anwendung zu gehen.

Die Fördermaßnahme VIP+ unterstützt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dabei, das Innovationspotenzial von Forschungsergebnissen zu prüfen und nachzuweisen sowie mögliche Anwendungsbereiche zu erschließen. So schafft VIP+ die Voraussetzungen für die Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen zu innovativen Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen.

Gleichzeitig wird das Risiko für Dritte, in die weitere Entwicklung zu investieren, verringert. Die Förderung durch VIP+ geht somit über rein fachwissenschaftliche Fragen hinaus. Sie dient dem Brückenschlag in die nachfolgende Verwertung bzw. Anwendung.

Mit VIP+ werden diese weiteren Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in Vorhaben von bis zu drei Jahren mit bis zu 1,5 Millionen Euro gefördert. Die themenoffene Fördermaßnahme richtet sich an Forscherinnen und Forscher aus Hochschulen, aus außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die von Bund und Ländern gemeinsam finanziert werden, sowie aus Bundeseinrichtungen mit FuE-Aufgaben. Anträge können fortlaufend gestellt werden.


Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bmbf.de/de/2391.php

Vorlauf:

Eine Förderung in VIP+ findet ausschließlich in der sogenannten Validierungsphase statt. Diese schließt unmittelbar an die Findungsphase an, in der vielversprechende Forschungsergebnisse mit hohem Innovationspotenzial identifiziert wurden. Grundlegende Forschungsfragen bestehen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr. Voraussetzung ist ebenfalls, dass die wirtschaftliche Verwertung bzw. gesellschaftliche Anwendung noch mit so hohen Risiken verbunden ist, dass eine finanzielle Beteiligung Dritter nicht erwartet werden kann. D. h. es soll und darf kein Industriepartner in die Antragstellung mit einbezogen werden, es können aber durchaus andere Hochschulen oder Forschungseinrichtungen mit einbezogen werden. Ziel der Validierungsphase ist es, dieses Innovationspotenzial zu prüfen, nachzuweisen und zu bewerten und mögliche Anwendungsbereiche zu erschließen. Details hierzu finden Sie im ausführlichen Leitfaden zur Antragstellung.

https://www.bmbf.de/pub/Leitfaden_zur_Antragstellung.pdf

 

Antrag:

Vor der Stellung eines Vollantrages gibt es die Möglichkeit ein kurzes, maximal zweiseitiges Konzept einzureichen, um durch den Projektträger die grundsätzliche Förderfähigkeit prüfen zu lassen. Hierfür hat der Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH einige Leitfragen entwickelt.

Ein Vollantrag umfasst maximal 25 Seiten und soll die folgenden Punkte abdecken:

 

 

Den kompletten Leitfaden zur Antragstellung finden Sie hier:

https://www.bmbf.de/pub/Leitfaden_zur_Antragstellung.pdf

Momentan ist für die Förderrichtlinie VIP+ eine laufende Antragstellung möglich, die Begutachtung kann bis zu acht Monate in Anspruch nehmen.

Wenn Sie Interesse an einer Antragstellung haben, wenden Sie sich bitte an IRM. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Erstellung und Ausarbeitung.

 

Bewilligung:

Bei der finanziellen Abwicklung unterstützt Sie FIMA (Drittmittel), bei ggf. notwendigen Kooperationsverträgen die DE Recht. Gerne unterstützt Sie aber auch weiterhin die DE IRM.

 

Laufzeit:

Die finanzielle Abwicklung während der Laufzeit wird durch FIMA (Drittmittel) betreut, gerne unterstützt die DE IRM, wenn gewünscht, bei organisatorischen Fragen.

 

Abschluss:

Die finanzielle Abwicklung während des Abschlusses wird durch FIMA (Drittmittel) betreut, gerne unterstützt die DE IRM, wenn gewünscht, bei Fragen zum Abschlussbericht.

 

Fördermöglichkeit über den Innovationsfonds des KIT

Programmbeschreibung

Der Innovationsfonds ist ein internes Investitionsprogramm des KIT für Technologie-Transfer-Projekte in Instituten. Ziel ist gemeinsam mit einem Industriepartner wissenschaftlich fundierte Ideen mit marktrelevantem Potential zu einem kommerzialisierbaren Produkt weiter zu entwickeln, welches dann vom Industriepartner hergestellt und vertrieben werden kann. Der Innovationsfonds wird durch Rückflüsse aus Lizenzeinnahmen finanziert. Grundlage des Innovationsfonds-Prinzips ist daher ein „Generationenvertrag“: Projekte erhalten Förderungen mit dem Ziel Rückflüsse für die Wissenschaftler, die Institute und den Innovationsfonds zu generieren. Diese können wiederum schnell und flexibel eingesetzt werden, um neue Projekte zu fördern.

Der Fonds ist weder an ein bestimmtes Programm oder Themengebiet, noch an Laufzeit, Höhe des Budget oder eine Ausschreibungsdeadline gebunden.

Voraussetzung für eine Investition aus dem Fonds ist lediglich die Bereitschaft eines Industriepartners sich sowohl fachlich als auch finanziell an dem Projekt zu beteiligen, indem er die bei ihm anfallenden Kosten selbst trägt. Die gesamten Projektkosten des Instituts werden über den Fonds vorfinanziert und sollen sich nach der Markteinführung durch eine Beteiligung am späteren Umsatz (ROI) des Unternehmens refinanzieren. Je höher das spätere Marktpotential der Produktidee und damit der zu erwartende ROI eingeschätzt wird, desto mehr kann im Vorfeld in die Produktentwicklung investiert werden.

Weitere Informationen zum Innovationsfonds des KIT erhalten Sie auf www.kit-neuland.de.

Vorlauf:

TT-Projekte zielen darauf ab Innovationen zu schaffen, d.h. eine wissenschaftliche Idee mit ‚Proof of Concept‘ oder einen vorhandenen Prototypen zu einem Produkt weiterzuentwickeln, das von dem Industriepartner kommerzialisiert wird.
Voraussetzung ist eine Idee in den Instituten. Bei der Suche nach Anwendungsmöglichkeiten, Marktpotential und einem geeigneten Industriepartner werden Sie von IRM begleitet. Gemeinsam mit dem Industriepartner gilt es in Sondierungsgesprächen zu klären, ob der Aufwand der Produktentwicklung in einem gesunden Verhältnis zu den zu erwartenden späteren Umsätzen nach Markteinführung steht und ob für das KIT ein akzeptabler ROI generiert werden kann, der zumindest die Kosten aus dem Innovationsfonds des KIT deckt.

 

Antrag:

In Abstimmung mit IRM kann ein TT-Antrag gestellt werden. Er umfasst ca. 10 Seiten und sollte folgende Gliederungspunkte enthalten:

  • Beschreibung der Produktidee mit Vorteilen, Nutzen und Anwendungsfeldern
  • IP-Situation: Wie sieht die Patent und Know-how-Situation aus
  • Marktpotenzial und –analyse
  • Kurze Vorstellung des Kooperationspartners
  • Projektplanung: Welcher Aufwand, gegliedert in Arbeitspaketen mit Meilensteinen für KIT und Industriepartner, ist für die geplante Produktentwicklung voraussichtlich notwendig und mit welchen Kosten muss kalkuliert werden
  • Return on Invest nach Kooperation und Markteinführung

Um einen Leitfaden zur Antragstellung zu erhalten, kontaktieren Sie bitte die Ansprechpartner.

Je nach Höhe der beantragten Summe aus dem Fonds wird in einer IRM-internen Kommission in Abstimmung mit dem Präsidium oder aber in der Präsidiumskommission eine Empfehlung für den Antrag ausgesprochen. Im Anschluss werden die Vertragsverhandlungen mit dem Industriepartner aufgenommen.

 

Bewilligung:

Nach positivem Bescheid durch die Kommission finden unter Federführung von IRM Vertragsverhandlungen mit dem Industriepartner statt mit dem Ziel einen Kooperations- und Lizenzvertrag abzuschließen. Die finanzielle Abwicklung der TT-Projekte erfolgt ebenfalls durch IRM.

 

Laufzeit:

TT-Projekte werden von IRM unterstützend begleitet. Fragen zu sich verändernden Spezifikationen, Modifikationen, Arbeitspaketen oder Märkten können direkt und einvernehmlich mit dem Industriepartner besprochen und gelöst werden.

 

Abschluss:

Die finanzielle Abwicklung während der Laufzeit des TT-Projektes wird durch IRM betreut. Ebenfalls übernimmt IRM das Management des ROI mit dem Industriepartner in der sich anschließenden Vermarktungsphase.