Fördermöglichkeit über das EXIST-Gründerstipendium (GS)

Programmbeschreibung

Das EXIST-Gründerstipendium unterstützt Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die ihre Gründungsidee realisieren und in einen Businessplan umsetzen möchten. Bei den Gründungsvorhaben sollte es sich um innovative technologieorientierte oder wissensbasierte Projekte mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handeln.

Bitte beachten Sie: Vor Antragsstellung muss ein Erstgespräch bei der IRM-Gründerberatung erfolgen.

 

Vorlauf:

Wer wird gefördert?
  • Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Hochschulen
  • Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden).
  • Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben.
  • Gründerteams bis max. drei Personen. Teams, die sich mehrheitlich aus Studierenden zusammensetzen, werden nur in Ausnahmefällen gefördert.
  • Eines der bis zu drei Teammitglieder kann auch mit einer qualifizierten Berufsausbildung als technische Mitarbeiterin/technischer Mitarbeiter gefördert werden oder der Abschluss eines Teammitglieds kann länger als fünf Jahre zurückliegen.
Gegenstand der Förderung: 
  • Sind die Ausreifung einer Geschäftsidee zu einem Businessplan, die Entwicklung marktfähiger Produkte und Dienstleistungen sowie die gezielte Vorbereitung einer  Unternehmensgründung, soweit diese nicht der Berufsausübung in traditionell freien Berufsfeldern dient, wie insbesondere derjenigen von Ärzten, Designern, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Architekten, Apothekern, Bau- und Planungsingenieuren, Künstlern, Unternehmensberatern usw.
  • Gefördert werden anspruchsvolle innovative Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland. Die Modifikation bestehender Produkte und Dienstleistungen ohne signifikante Alleinstellung ist nicht förderfähig. Darunter fallen Existenzgründungen durch Hochschulabsolventen, wissenschaftliche und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschulen und Forschungseinrichtungen, sofern deren Hochschulabschluss bzw. letztes versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis an einer Hochschule bzw. Forschungseinrichtung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Dabei ist die Beteiligung eines Gründungsmitglieds, dessen Abschluss mehr als fünf Jahre zurückliegt oder das über eine qualifizierte Berufsausbildung verfügt, möglich.
  • Studierende können sich an Gründungsvorhaben beteiligen, müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung aber mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben. Gründerteams, deren Mitglieder zum Beginn des Vorhabens mehrheitlich Studierende sind, werden nur in Ausnahmefällen gefördert und unterliegen einer Einzelfallprüfung. Die Gründerinnen/Gründer sollen als Know-how-Träger wesentlich an der Erarbeitung der Idee mitgewirkt haben.
  • Die Gründungsidee muss als Hauptgeschäftsgrundlage mehrere der nachfolgend genannten Punkte zum Gegenstand haben:
    • technische Produkt- oder Prozessinnovation, die im eigenen Unternehmen (einschließlich Fertigung/Entwicklung, Vermarktung/Vertrieb) umgesetzt werden soll
    • neuartige innovative Dienstleistungen, die einen hohen Kundennutzen und deutliche Alleinstellungsmerkmale am Markt erwarten lassen
    • leitet einen technischen oder organisatorischen Wandel ein und grenzt sich klar vom aktuellen Stand der Technik und am Markt verfügbaren wettbewerblichen Lösungen ab
    • adressiert ein klar definiertes Kundenproblem
    • besitzt ein skalierbares Geschäftsmodell. Die angestrebte Gründungsidee muss nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten erkennen lassen.

Die Informationsquelle und eine ausführliche Beschreibung der Voraussetzungen des EXIST-Gründerstipendiums finden Sie unter:

http://www.exist.de/DE/Programm/Exist-Gruenderstipendium/inhalt.html 

und

http://www.exist.de/DE/Programm/Ueber-Exist/Richtlinien/inhalt.html 

 

Antrag:

Die Antragsstellung erfolgt über die Gründerberatung 

des KIT-Innovationsmanagements.

Antragsverfahren:

  • Vor Antragstellung ist eine Erstberatung mit dem zuständigen Gründerberater am KIT-Innovationsmanagement obligatorisch.
  • Antragsteller für das EXIST-Gründerstipendium ist immer die Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung. An der Vorbereitung des Antrags sind allerdings sowohl die Gründer als auch die Hochschule, Forschungseinrichtung bzw. das zuständige Gründernetzwerk gleichermaßen beteiligt. Der oder die potenziellen Gründer reichen bei der Hochschule, Forschungseinrichtung bzw. dem Gründernetzwerk ihre Geschäftsidee in Form eines Ideenpapiers ein.
  • Die Gründer sollten einen Mentor (z.B. Diplom-Betreuer, Doktorvater) aus der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung benennen, der die technisch-fachliche Betreuung der Gründungsvorbereitung übernimmt.
  • Das zuständige Gründernetzwerk vermittelt einen Coach, der den bzw. die Gründer bei den unternehmerischen Gründungsvorbereitungen und der Businessplanerstellung begleitet.
  • Die Einbettung in ein Gründungsnetzwerk muss durch die Hochschule bzw. Forschungseinrichtung nachgewiesen werden. Dabei sollte es sich um ein EXIST-Netzwerk, eine EXIST-Partnerregion oder aber um eine vergleichbare Region handeln. Befindet sich kein Gründungsnetzwerk an seiner Hochschule bzw. Forschungseinrichtung, kann sich der Gründer auch an ein Netzwerk einer anderen Hochschule in seiner Nähe wenden.
  • Die Gründerinnen und Gründer müssen ein Beratungsgespräch durch die Gründungsinitiative der jeweiligen Hochschule bzw. Forschungseinrichtung in Anspruch genommen haben.
  • Die Hochschule bzw. Forschungseinrichtung leitet den Antrag an den Projektträger Jülich PTJ weiter.
  • Sowohl die Hochschule als auch der bzw. die Gründer werden vom PTJ über die Bewilligung informiert. Die Mittel werden direkt an die Hochschule bzw. Forschungseinrichtung ausgezahlt.
  • Anträge können jederzeit gestellt werden.
  • Jede Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung hat einen Ansprechpartner für Gründer oder ist in ein Gründungsnetzwerk eingebunden. Ansprechpartner für Interessentinnen und Interessenten des EXIST-Gründerstipendiums sind die Gründerberater des KIT-Innovationsmanagement.
  • Der Antrag selbst ist über das Elektronische Formular-System für Anträge, Angebote und Skizzen (easy-online)  zu stellen. Für die elektronische Antragsstellung ist der Upload eines pdf, das alle Unterlagen enthält, ausreichend. Sämtliche Antragsunterlagen sind zusätzlich im Original in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift per Post zu übermitteln. Auch hierüber informiert das Gründungsnetzwerk oder die Kontaktperson der Hochschule bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtung.

Die Informationsquelle, die Unterlagen und eine ausführliche Beschreibung zur Antragstellung des EXIST-Gründerstipendiums finden Sie unter:

http://www.exist.de/DE/Programm/Exist-Gruenderstipendium/Projektantrag/inhalt.html 

 

Bewilligung:

Bewilligungsprozess:
  • Nach Beratung und erfolgreichem Check des IMA-Gründerberaters wird der Antrag für das EXIST-Gründerstipendiums an den Projektträger (Projektträger Jülich GmbH) übermittelt.
  • Die eingegangenen Anträge werden, gegebenenfalls unter Beteiligung externer Gutachterinnen/Gutachter, gemäß den formalen und inhaltlichen Anforderungen dieser Richtlinie bewertet.
  • Auf Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

Die Informationsquelle und eine ausführliche Beschreibung der Förderrichtlinien des EXIST-Gründerstipendiums finden Sie unter:

http://www.exist.de/DE/Programm/Ueber-Exist/Richtlinien/inhalt.html 

 

Laufzeit:

Förderzeitraum:
  • Der Förderzeitraum beträgt 12 Monate.
  • Innerhalb des Förderzeitraums erhalten die Gründerinnen und Gründer den nötigen Freiraum, um ihre Ideen sowohl technisch als auch unternehmerisch zu realisieren. In enger Zusammenarbeit zwischen Team, Gründungsnetzwerk, Hochschule oder Forschungseinrichtung soll der erfolgreiche Markteintritt gezielt vorbereitet werden. Einen groben Überblick über die Meilensteine während der Projektförderung gibt folgende Übersicht.

Ablauf:

Die Informationsquelle und eine ausführliche Beschreibung der Förderlaufzeit des EXIST-Gründerstipendiums finden Sie unter:

http://www.exist.de/DE/Programm/Exist-Gruenderstipendium/Projektverlauf/inhalt.html 

 

Abschluss:

Projektabschluss:

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Förderung ist ein erster Schritt gemacht. Der am Ende der Förderzeitraum erstellte und eingereichte Businessplan ist die strategische Grundlage für den weiteren Unternehmensaufbau und -entwicklung. Die Bewertung des Businessplans durch den Projektträger dient als Grundlage zur Bewertung, ob die förderpolitischen Ziele mit dem Projekt erreicht werden konnten. Die Bewertung wird auch den Gründerinnen und Gründern sowie den Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen als Feedback zugesandt.

Welche formalen Schritte sind zum Abschluss der Projektförderung zu vollziehen?

  • Verwendungsnachweis
  • Zur formalen Abwicklung des Projektes ist die Erstellung des Verwendungsnachweises in Zusammenarbeit mit Hochschule/Forschungseinrichtung und Gründerteam erforderlich. Dieser dient der Dokumentation, dass das Projekt entsprechend den Planungen im Ideenpapier sowie dem Coaching- und Sachausgabenplan durchgeführt wurde. Zum Nachweis der inhaltlichen Dokumentation dienen Projektbericht sowie Businessplan. Der zahlenmäßige Nachweis wird über die Belegliste erbracht, die bereits zur Coaching- und Sachausgabenplanung verwendet wurde.
EXIST-Alumni
  • Die nachfolgenden Gründerinnen und Gründer profitieren von den Erfahrungen der vorangegangenen GründerInnen Generationen. Darüber hinaus senden positive, wie auch negative Erfolgsgeschichten starke Signale in Politik, Wirtschaft, Hochschulen/Forschungseinrichtung sowie die Startup Community das Thema unternehmerische Ausgründungen aus der Wissenschaft aktiv mitzugestalten. Aus diesen Gründen ist es für das EXIST-Programm ein bedeutendes Anliegen die Entwicklung der ehemals geförderten Teams weiter im Blick zu behalten und zu dokumentieren. Zu diesem Zweck werden alle Teams bis fünf Jahre nach dem Projektabschluss einmal pro Jahr mittels eines Fragebogens zum Stand der Unternehmensentwicklung befragt mit dem Ziel mittelfristig eine virale EXIST-Alumni Gemeinschaft aufzubauen.

Die Informationsquelle und eine ausführliche Beschreibung der Richtlinien des EXIST-Gründerstipendiums finden Sie unter:

http://www.exist.de/DE/Programm/Exist-Gruenderstipendium/Projektabschluss/inhalt.html